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Sozialabzüge BVG

Die Lohnarten für BVG der Lohnartengruppe Sozialabzüge enthalten die folgenden Lohnarten:

5200

BVG-Abzug Arbeitnehmer Sparbeitrag

% *

Fr. **

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.1

SA

5201

BVG-Arbeitgeber

% *

Fr. **

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5210

BVG-Abzug Arbeitnehmer Sondermassnahmen

% *

Fr. **

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.1

SA

5211

BVG-Arbeitgeber Sondermassnahmen

% *

Fr. **

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5220

BVG-Abzug Arbeitnehmer Risiko

% *

Fr. **

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.1

SA

5221

BVG-Arbeitgeber Risiko

% *

Fr. **

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5230 .CO*

BVG 1-Abzug Arbeitnehmer CO*

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SA

5231 .CO*

BVG 1-Arbeitgeber CO*

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5235 .CO*

BVG 2-Abzug Arbeitnehmer CO*

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SA

5236 .CO*

BVG 2-Arbeitgeber CO*

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5260

BVG-Abzug Arbeitnehmer

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.1

SA

5261

BVG-Arbeitgeber

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5265

BVG-Abzug Kader

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.1

SA

5266

BVG-Arbeitgeber Kader

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5270

BVG Einkauf

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.2

SA

5271

BVG Einkauf-Arbeitgeber

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5500

SOZIALABZÜGE

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0591

Sozialabzüge (Basis)

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die Lohnarten 5230 bis 5236 bestehen für eine zukünftige BVG-Lösung, diese Lohnarten werden derzeit noch nicht eingesetzt.

Die automatischen Lohnarten 5200-5221 verhalten sich gleich wie die im vorderen Unterkapitel beschriebenen Abzüge: Die Arbeitnehmer-Abzüge werden automatisch auf die LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. eingefügt, wenn dem MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. die VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV. zugewiesen wurde. Die Arbeitgeber-Beiträge dienen Rückstellungen.

5260 und 5261 entsprechen den automatischen Lohnarten, nur dass der Abzug manuell eingetragen wird, anstatt aus der Versicherung zu übernehmen. Diese Lohnarten werden eingesetzt, wenn im Vorsorgereglement bzw. auf der Versicherungspolice monatlich fixe Beträge vorgesehen sind. Wenn beispielsweise für Kader eine zusätzliche BVG-Versicherung besteht, kann diese über die Lohnarten 5265 und 5266 eingefügt werden.

5270/5271: Vom Nettolohn werden Einkäufe in die BVG durch den Arbeitnehmer abgezogen. D.h. der Arbeitgeber bezahlt diese Beträge direkt an die Versicherung und zieht sie dem Arbeitnehmer vom Lohn ab. Das Verhalten dieser Lohnart entspricht der "Wegleitung LohnausweisDer Lohnausweis ist das offizielle Formular der schweizerischen Steuerkonferenz. Er ist jährlich pro Mitarbeiter zu erstellen." zu Ziffer 10.2. Mit der Lohnart 5286 können entsprechende Rückstellungen für den Arbeitgeber vorgenommen werden. Die Lohnart verhält sich wie alle semimanuellen Rückstellungs-Lohnarten, sie lässt sich manuell einfügen, wird aber auf der Lohnabrechnung nicht angezeigt (vgl. Normale Ansicht, Manuelle, Alle Lohnarten oder Inklusive AG).

Hinweis: Für den Fall, dass der Arbeitgeber einen Teil oder den gesamten Betrag der Arbeitnehmerbeiträge bezahlt, besteht die Lohnartengruppe Vom AG übernommene/bezahlte Versicherungsbeiträge.

Siehe auch