Pfad: Funktionen > Lohnarten > Lohnartenstamm > Lohnartengruppen > Vom AG übernommene/bezahlte Versicherungsbeiträge

Vom AG übernommene/bezahlte Versicherungsbeiträge

Die Lohnartengruppe "Vom Arbeitgeber übernommene/bezahlte Versicherungsbeiträge" enthält die folgenden Lohnarten:

4201

Vom AG übernommener AN-Anteil KTG

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

7

ZL

4202

Vom AG übernommener AN-Anteil BVG

 

 

Fr.

+

+

+

+

+

+

+

+

 

 

7

ZL

4203

Vom AG übernommener AN-Anteil Einkauf BVG

 

 

Fr.

+

+

+

+

+

+

+

+

 

 

7

ZL

4204

Vom AG übernommener AN-Anteil Krankenkasse

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

7

ZL

4205

Vom AG übernommener AN-Anteil UVGZ

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

7

ZL

4206

Vom AG bezahlte Säule 3b

 

 

Fr.

+

+

+

+

+

+

+

+

 

 

7

ZL

4207

Vom AG bezahlte Säule 3a

 

 

Fr.

+

+

+

+

+

+

+

+

 

 

7

ZL

4208

Vom AG bezahlte QuellensteuerUnter Quellensteuer importieren Sie die Quellensteuertarife der Kantone. Ein entsprechender Code lässt sich anschliessend beim Quellensteuer-pflichtigen Mitarbeiter zuteilen und wird für den Quellensteuer-Abzug auf der Lohnabrechnung verwendet.

 

 

Fr.

+

+

+

+

+

+

+

+

 

 

7

ZL

4210

Vom AG übernommener AN-Anteil KTG Kollektiv

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

 

ZL

4211

Vom AG übernommener AN-Anteil UVG Kollektiv

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

 

ZL

6400

Ausgleich Naturalleistungen / geldwerte Vorteile

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6405

Ausgleich BVG-Beiträge AG

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.1

 

6406

Ausgleich BVG-Einkauf AG

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.2

 

0030

Naturalleistungen / geldwerte Vorteile (Basis)

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"AG" steht hier für Arbeitgeber, "AN" für Arbeitnehmer.

Wenn der Arbeitgeber Versicherungsprämien übernimmt, gelten diese steuertechnisch als Lohn. Entsprechend werden diese Lohnarten zum Bruttolohn hinzugezählt, damit sie für die Sozialabzüge berücksichtigt werden, vor dem Nettolohn jedoch wieder automatisch abgezogen.

Hinweis: Die Anteile der Krankentaggeld-, Unfall- und Unfallzusatz-VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV. sind nur dann auszuweisen, wenn sie den einzelnen Arbeitnehmern zuweisbar sind (kein Kollektiv-Vertrag, vgl. Wegleitung Lohnausweis Rz37). Der Arbeitgeber hat für seine Angestellten eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abgeschlossen und bezahlt sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerprämien für alle Angestellten. Da in diesem Fall alle Mitarbeiter gleichgestellt sind, entfällt die Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Bei der Sozialversicherung gibt die Gleichstellung den Ausschlag. Nur in dem Fall dürfen die Lohnarten 4210 und 4211 eingesetzt werden.

Nr.

"Vom AG übernommener ..."

automatische LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung.

4201

AN-Anteil KTG

6400

4202

AN-Anteil BVG

6405

4203

AN-Anteil Einkauf BVG

6406

4204

AN-Anteil Krankenkasse

6400

4205

AN-Anteil UVGZ

6400

Der Arbeitgeber bezahlt den Betrag direkt an die entsprechende Kasse, deshalb erfolgt der automatische Abzug vor dem Nettolohn.

Hinweis: Für NBUV besteht keine entsprechende Lohnart, da für versicherte MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt., deren NBUV-Beitrag der Arbeitgeber übernimmt, der entsprechende "UVG Code:" "2 (BUV- und NBUV-versichert, ohne NBUV-Abzug)" besteht (vgl. Register Versicherungen).

Bei den weiteren Lohnarten wird der Betrag nicht abgezogen, da der Arbeitgeber diesen Betrag effektiv dem Mitarbeiter auszahlt, der Betrag zählt also in den Nettolohn:

Nr.

"Vom AG bezahlte ..."

automatische Lohnart

4206

Säule 3b

keine

4207

Säule 3a

keine

4208

Quellensteuer

keine

Siehe auch