Mit diesen Lohnarten machen Sie die Abzüge für QuellensteuerUnter Quellensteuer importieren Sie die Quellensteuertarife der Kantone. Ein entsprechender Code lässt sich anschliessend beim Quellensteuer-pflichtigen Mitarbeiter zuteilen und wird für den Quellensteuer-Abzug auf der Lohnabrechnung verwendet.-pflichtige MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt..
Hinweis: Für den Fall, dass der Arbeitgeber einen Teil oder die ganze Quellensteuer bezahlt, besteht die LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. 4208 (vgl. Vom AG übernommene/bezahlte Versicherungsbeiträge).
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5601 |
Quellensteuer |
% * |
Fr. ** |
Fr. |
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- |
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12 |
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5605 |
Quellensteuer manuell |
% * |
Fr. ** |
Fr. |
- |
12 |
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5606 |
Quellensteuer pauschal |
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Fr. |
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- |
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12 |
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5900 |
ABZÜGE |
Fr. |
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0601 |
Übrige Abzüge (Basis) |
Fr. |
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0411 |
QST (Basis) |
Fr. |
0601: Die Basis summiert alle Lohnarten dieser Lohnartengruppe sowie der Lohnartengruppe Übrige Abzüge, um die entsprechende Summe im Total 5900 (inkl. den Sozialabzügen) auszuweisen.
% *: Der Prozentsatz der Quellensteuer wird vom Register Quellensteuer des Mitarbeiters übernommen.
Fr. **: Der Ansatz wird von der Basis-Lohnart 0411 "QST (Basis)" übernommen, diese summiert sämtliche Beträge der Quellensteuer-pflichtigen Lohnarten.
Es gilt die folgende Steuerung:
Nettolohn: Die Lohnarten werden direkt vom Nettolohn abgezogen.
Versicherungen/Quellensteuern: Alle Lohnarten sind nicht pflichtig.
13. Monatslohn: Diese Lohnarten werden nicht berücksichtigt.
Lohnausweis: Der Betrag der manuellen Lohnarten wird in Ziffer 12 "Quellensteuerabzug" des Lohnausweises eingetragen.
Statistik (LSE): Der Betrag dieser Lohnarten wird nicht berücksichtigt.
Für den Einsatz der Lohnart 5601 bestehen zwei Voraussetzungen:
Importieren Sie in der Verwaltung die Quellensteuer-Tarife des Wohn-Kantons des entsprechenden Mitarbeiters (vgl. Quellensteuern).
Erfassen und prüfen Sie den Quellensteuer-Tarif des Mitarbeiters (vgl. Register Quellensteuer).
Die Lohnart 5605 kann dazu verwendet werden, wenn bei einem Ein- oder Austritt während des Monats der Ansatz manuell zu ermitteln ist (vgl. auch Quellensteuerpflichtige Mitarbeiter).
Die Lohnart 5606 wird in der Regel ausschliesslich für Korrektur-Buchungen benötigt, der Betrag der Korrektur-Buchungen muss manuell berechnet werden. Korrektur-Buchungen können entstehen durch:
Quellensteuer-Tarif wird seitens Behörden zu spät gemeldet.
Mitarbeiter meldet die Änderung zu spät.
Quellensteuer-Tarif ändert sich rückwirkend (so geschehen 2008 im Kanton VS).
Basis-Lohnarten
0411 "QST (Basis)": Die Basis, von welcher pro LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. die Quellensteuer per Lohnart 5601 abgezogen wird; diese entspricht in der Regel dem Bruttolohn bzw. 0010 "Brutto (Basis)".
Ob eine Lohnart Quellensteuer-pflichtig ist oder nicht, erkennen Sie hier in der Hilfe in der Tabelle, Spalte "Quellensteuer", oder in den Druckauswertungen "Lohnartenstamm" bzw. "Lohnartenstamm gruppiert". Das "-" (abgezogen) und "+" (hinzugezählt) zeigen, wie eine Lohnart für die Quellensteuer berücksichtigt wird (bzw. bei der Berechnung der Basis-Lohnart 0411 berücksichtigt wird). Ist die Spalte leer, wird die entsprechende Lohnart nicht berücksichtigt.