Pfad: Funktionen > Lohnarten > Eigenschaften einer Lohnart > Pflichtigkeit von Lohnarten > Statistik (LSE)

Statistik (LSE)

Bei Firmen, welche die LSE via ELMEinheitliches Lohn-Meldeverfahren (ELM), swissdec-zertifiziert: Das Verfahren übermittelt die Daten digital an Behörden und Versicherungen. übermitteln wollen, ist bei jeder LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. hinterlegt, zu welchen Totalen der LSE diese Lohnart hinzugezählt wird.

Wichtig: Wenn Sie LSE via ELM übermitteln wollen, sind einige Regeln bei der Erfassung von Mitarbeitern und dem Einsatz von Lohnarten zu beachten. Entsprechende Informationen finden Sie bei den jeweiligen Feldern, für eine Zusammenfassung der Anforderungen sowie eine allgemeine Beschreibung von LSE vgl. Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE).

Bei den Auswertungen "Lohnartenstamm" und "Lohnartenstamm gruppiert" verweist das Kürzel in der Spalte "Statistik" auf den entsprechenden Eintrag:

Wichtig: Wenn die Lohnarten des Plancal Lohnartenstamms im entsprechenden Sinn verwendet werden, sollten die entsprechenden Beträge stimmen. Probleme können entstehen, wenn Lohnarten mit einer anderen Bedeutung überschrieben werden (wenn beispielsweise die Lohnarten für Überstunden dazu benutzt werden, andere Entschädigungen zu entlöhnen). Zu beachten sind besonders die Lohnarten der Lohnartengruppe Sonderzulagen, je nach Lohnarten werden diese in die Zulagen oder die Sonderzulagen gezählt.

Die Bedeutung der Kürzel können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Kürzel

Bezeichnung

Beschreibung

BS

Bruttolohn Statistik

Dieser Bruttolohn hat keinen Zusammenhang mit demjenigen im Bereich Versicherungen und Steuern. Er beinhaltet sämtliche Grundlöhne, Naturalleistungen und regelmässig ausbezahlte Prämien-, Umsatz- oder Provisionsanteile. Nicht enthalten sind Zulagen, Überstunden, Anteil 13. Monatslohn, Sonderzualgen, Familienzulagen, ausbezahlte Ferien, Kurzarbeitentschädigung.

SA

Obligatorische und überobligatorische Sozialabgaben

Arbeitnehmerbeiträge für AHV, IV/EO, ALV, NBUV und BVG.

ZU

Zulagen

Zulagen für Schicht-, Sonntags- und Nachtarbeit sowie andere Erschwerniszulagen wie z.B. Schmutzzulagen.

US

Überstunden

Verdienst aus Arbeitsstunden, die zusätzlich zur individuell vereinbarten Arbeitszeit geleistet wurden.

ZML

13. Monatslohn

Der ausbezahlte 13. Monatslohn sowie allenfalls der 14. und weitere Monatslöhne.

SO

Sonderzulagen

Unregelmässig geleistete Zahlungen, die in der Regel leistungsgebunden sind, wie z.B. unregelmässig ausbezahlte Prämien und Provisionen, Weihnachtsgratifikation, Umsatz- und Gewinnbeteiligung, Bonus.

DL

Drittleistungen

Leistungen, die durch Versicherungen oder ähnliche Institutionen ausgerichtet werden wie z.B. EO-Taggeld, Parifonds, IV-Rente, ALV-Entschädigung etc.

AK

Arbeitskostenstatistik

Lohnarten, die im Zusammenhang mit Familie, Kinder und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Abgangsentschädigung, Lohnnachgenuss) stehen. Diese sind in der Regel nicht leistungsgebunden.

ZL

Zusatzleistungen

Lohnarten, die mehr oder weniger regelmässig anfallen und nicht leistungsgebunden sind (z.B. Kapitalleistung, Arbeitnehmeraktien, vom Arbeitgeber übernommene Prämien).

STD

Anzahl Stunden

Basis-Lohnart 0801 zur Übermittlung der tatsächlich geleisteten Stunden (nur für Angestellte im Stundenlohn, für Monatslöhner wird die vereinbarte Wochenarbeitszeit übermittelt).