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Pflichtigkeit von Lohnarten

Lohnarten unterscheiden sich dadurch, ob sie für bestimmte Versicherungen, den LohnausweisDer Lohnausweis ist das offizielle Formular der schweizerischen Steuerkonferenz. Er ist jährlich pro Mitarbeiter zu erstellen. und die Statistik pflichtig sind oder nicht sowie an welcher Stelle in Lohnausweis und Statistik sie eingetragen werden.

Beispiel: Stunden- oder Monatslohn werden auf dem Lohnausweis bei Ziffer 1 eingetragen, Spesen bei Ziffer 13.

Wichtig: Diese Pflichtigkeiten können nicht geändert werden. Deshalb ist es unumgänglich, dass die Lohnarten mit den entsprechenden Pflichtigkeiten verwendet werden. Bei Einsatz der falschen Lohnarten stimmen am Jahresende Versicherungs-Auswertungen und Lohnausweis nicht.

In den Auswertungen "Lohnartenstamm", "Lohnartenstamm gruppiert" und "Lohnartenstamm quer" wird diese Pflichtigkeit hinter den Lohnarten angezeigt: