Pfad: Funktionen > Lohnarten > Eigenschaften einer Lohnart > Pflichtigkeit von Lohnarten > Brutto- und Nettolohn

Brutto- und Nettolohn

Pro LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung.wird gesteuert, ob diese in den Brutto- und/oder den Nettolohn zählt oder nicht.

Beispiel: Die Sozialabzüge zählen nicht zum Bruttolohn, werden aber vom Nettolohn abgezogen.

Die Beträge der pflichtigen Lohnarten werden pro LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. in die entsprechende Basis-Lohnart gezählt:

0010

Bruttolohn (Basis)

   

Fr.

                       

0611

Nettolohn (Basis)

   

Fr.

                       

Wenn in den Auswertungen Lohnartenstamm, Lohnartenstamm gruppiert, Lohnartenstamm quer oder in dieser Hilfe ein "+" oder "-" in der Spalte Bruttolohn oder Nettolohn hinter der Lohnart steht, wird der Betrag dieser Lohnart für das entsprechende Total berücksichtigt. Ist die entsprechende Zelle leer, wird die Lohnart nicht berücksichtigt.