Hinweis: Informationen dazu, wie die Sozialabzüge in GO! Lohn grundsätzlich berechnet werden, finden Sie unter Berechnung der Sozialabzüge.
Hier sind die Basis- und technischen Lohnarten beschrieben, die für die Berechnung des UVGZ-Abzugs benötigt werden. Da sich pro MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. zwei UVGZ-Versicherungen hinterlegen lassen, können pro LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. auch Lohnarten für UVGZ1 und UVGZ2 vorkommen, deren Berechnung basieren auf derselben Basis-LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. 0250/0251.
Beispiel: Die Mitarbeiter sind UVGZ1-versichert bis zum UVG-Höchstlohn, der Lohn ab dem UVG-Höchstlohn ist UVGZ2 versichert.
Der Übersichtlichkeit halber wurden die beiden Lohnarten-Nummern für UVGZ 1 und 2 auf dieselbe Zeile genommen:
Beschreibung |
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0250 |
UVGZ (Basis) |
Fr. |
Alle Lohnarten auf der aktuellen Lohnabrechnung, die UVGZ-pflichtig sind, werden zur UVGZ-Basis gezählt (ohne zu berücksichtigen, ob der Mitarbeiter pflichtig ist). |
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0251 |
UVGZ-Basis kumuliert |
Fr. |
Die kumulierten UVGZ-Basen über das gesamte Jahr, d.h. die Lohnart 0250 wird über alle Lohnabrechnungsperioden des aktuellen Jahres summiert. |
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0252 |
0253 |
UVGZ 1/2-Basis akt. Code kumuliert |
Fr. |
Die kumulierten UVGZ-Basen des aktuellen UVGZ-Codes. Damit sich der aktuelle UVGZ-Code des Mitarbeiters kumulieren lässt, besteht diese Lohnart. Dem Mitarbeiter kann ein anderer UVGZ-Code zugewiesen werden, indem auf dem Register "Versicherungen" des Mitarbeiters ein anderer "UVGZ Code 1/2:" ausgewählt wird (vgl. Register Versicherungen). |
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0260 |
0280 |
UVGZ 1/2-Höchstlohn |
Fr. |
Der UVGZ-Höchstlohn; dieser wird aufgrund des Felds "Max. Jahreslohn:" der UVGZ übernommen. Die Löhne sind ausschliesslich bis zu diesem Höchstlohn pflichtig. |
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0261 |
0281 |
UVGZ 1/2-Höchstlohn kumuliert |
Fr. |
Der UVGZ-Höchstlohn über das Jahr kumuliert. |
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0265 |
0285 |
UVGZ 1/2-Minimallohn |
Fr. |
Der UVGZ-Minimallohn; dieser wird aufgrund des Felds "Min. Jahreslohn:" der UVGZübernommen. Die Löhne sind ausschliesslich ab diesem Minimallohn pflichtig. |
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0266 |
0286 |
UVGZ 1/2-Minimallohn kumuliert |
Fr. |
Der UVGZ-Minimallohn über das Jahr kumuliert. |
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0270 .CO* |
0290 .CO* |
UVGZ 1/2-Lohn CO* |
Fr. |
Der Betrag, der für den UVGZ-Abzug pflichtig ist. Dieser Betrag wird in die Lohnarten 5150 "UVGZ1-Abzug Arbeitnehmer" oder in die 5155 "UVGZ2-Abzug Arbeitnehmer" in die Spalte "Ansatz" eingetragen. Es ist also der Ansatz, von welchem der Abzug auf der Lohnabrechnung erfolgt. Dieser Betrag wird auch als Ansatz für den entsprechenden Arbeitgeber-Beitrag eingetragen. Vgl. auch Lohnartengruppe Automatische Sozialabzüge. |
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0271 |
0291 |
UVGZ 1/2-Lohn kumuliert |
Fr. |
Der UVGZ-Lohn über das ganze Jahr kumuliert. |
.CO*: Die Lohnart wird im Lohnartenstamm nur mit der Basis-Nummer angezeigt, beim Einsatz wird automatisch der Versicherungscode als Subnummer eingefügt, damit bei der Ansicht "Alle Lohnarten" und bei Auswertungen die Art der Versicherung des einzelnen Mitarbeiters bzw. das Total der Firma pro Versicherungscode erkennbar ist. Der Code wird sowohl als Subnummer als auch bei der Bezeichnung der Lohnart ergänzt.
Für UVGZ 1 und 2 werden die Beiträge aufgrund der Mindest- und Höchstlöhne unabhängig berechnet. (Beispiel: Wenn der Höchstlohn von UVGZ 1 10'000 ist und der Minimallohn von UVGZ 2 8'000, dann sind die 2'000 Differenz für UVGZ 1 und 2 pflichtig.)
UVGZ-Code-Wechsel
Wenn die Personengruppe (erste Stelle des Codes) oder die Kategorie (zweite Stelle) oder beide während des Jahres wechseln, werden die Höchstlöhne für jede Beitragsdauer separat berechnet. Bei mehrfachem Wechsel des Versicherungscodes einer PersonEine Person ist ein realer Mensch, dieser verfügt in der Regel über eine Anschrift und steht in einer bestimmten Beziehung zu anderen Entitäten (z.B. Mitarbeiter, Kunde, Lieferant). während eines Jahres (z.B. von A1 zu B2 zu A1) werden die Höchstlöhne innerhalb desselben Codes (z.B. A1) über die nicht direkt aufeinanderfolgenden Beitragsdauern nicht ausgeglichen.
Für ein Beispiel mit Codewechsel vgl. Berechnung KTG, die Berechnung ist grundsätzlich gleich.
Beispiele:
Beispiel Mitarbeiter mit zwei UVGZ-Lösungen:
Code |
Bezeichnung |
Mindestlohn |
Höchstlohn |
Beiträge % |
11 |
Personengruppe 1, Kategorie 1 |
0.00 |
126'000 (10'500/Mt.) |
0.2010 |
12 |
Personengruppe 1, Kategorie 2 |
126'000 |
300'000 (25'000/Mt.) |
0.6340 |
Der Mitarbeiter erhält 10'000 UVGZ-pflichtiger Lohn im Januar:
Die Beträge von 0270 und 0290 werden in die entsprechenden Lohnarten für die Sozialabzüge eingetragen, der Prozentsatz wird aus der VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV. übernommen:
5155 wird eingeblendet, damit der Arbeitnehmer erkennen kann, dass er UVGZ2 versichert ist, auch wenn kein Abzug erfolgt.
Beispiel mit Höchstlohn-Ausgleich:
Der Mitarbeiter erhält 12'000 UVGZ-pflichtiger Lohn im Januar:
Da der UVGZ1-Höchstlohn tiefer ist, wird der Betrag ausschliesslich auf die 10'500 abgezogen. Bei UVGZ2 ist der Lohn ab dem Minimallohn von 10'500 pflichtig, also die 1'500 Differenz zum UVGZ-pflichtigen Lohn von 12'000.
Im Februar verdient dieser Mitarbeiter noch 10'000:
Der UVGZ1-Lohn beträgt 10'500, da im Vormonat mehr verdient worden ist als der UVGZ1-Höchstlohn. Der UVGZ2-Mindestlohn ist tiefer als der pflichtige UVGZ2-Lohn, entsprechend wird ein Minus-Betrag ausgewiesen: Der durchschnittliche Lohn über die zwei Monate ist 11'000, da für 1'500 im Vormonat bereits ein Abzug getätigt worden ist, für beide Monate jedoch ein Abzug auf je 500 bzw. für beide 1'000 gemacht werden sollte, wurden über beide Monate gesehen für 500 zu viel abgezogen.
Da es sich um die Sozialabzüge handelt, wird der Minusbetrag zum Nettolohn hinzugezählt, der UVGZ1-Abzug hingegen abgezogen.
Im März verdient dieser Mitarbeiter wieder 12'000:
Bei UVGZ1 ist wieder der Lohn bis zum Höchstlohn pflichtig. UVGZ2 ist in dieser Abrechnung 1'500 pflichtig, die vorderen zwei Monate wurden mit der Februar-Abrechnung ausgeglichen.