Eine Firma kann für seine Angestellten unterschiedliche UVGZ-Versicherungspolicen mit verschiedenen Personengruppen und Kategorien haben. Je nach VersicherungspoliceUnter den Versicherungspolicen erfassen Sie Adressen, Prozentsätze und weitere Angaben zu Versicherungsunternehmen wie AHV, BVG (SUVA), UVG und den Verträgen mit diesen. kann es vorkommen, dass einem MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. zwei Codes zugeteilt werden müssen, was auf dem Register Versicherungen ermöglicht wird.
Hinweis: Für UVGZ bestehen die Auswertungen UVGZ-Abrechnung und UVGZ-Rekapitulation, die jährlich dem Versicherer zuzusenden sind.
Eine Versicherung der Versicherungspolice UVGZ sieht wie folgt aus:
"Betrag Nr:" Reine Identifizierungsnummer für diesen Eintrag.
"Versicherungscode:" Der Versicherungscode setzt sich aus Personengruppe und Kategorie zusammen. 1. Stelle = Personengruppe, 2. Stelle = Kategorie. Die Personengruppe kann statt mit einer Zahl wie hier mit einem Buchstaben beschrieben sein (z.B. A1 für Personengruppe A, Kategorie 1).
"Beschreibung": Die Beschreibung des Versicherungscodes steht auf der Versicherungspolice gemäss ELMEinheitliches Lohn-Meldeverfahren (ELM), swissdec-zertifiziert: Das Verfahren übermittelt die Daten digital an Behörden und Versicherungen.-Vorgaben, sie stammt vom Versicherer (z.B. A0 "Personal nicht versichert", B1 "Geschäftsleitung UVG-Lohn").
"Arbeitnehmer/-geber:" Ob der weiter unten erfasste Beitrag für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gelten.
"Geschlecht:" Für welches Geschlecht der Beitrag gilt.
"Beitrag in %:" Der Prozentsatz, der in die automatische LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. eingetragen und von der UVGZ-Basis abgezogen wird.
"Mindestlohn pro Jahr:" Der Jahreslohn, ab welchem der Prozentansatz angewendet wird.
"Höchstlohn pro Jahr:" Der Jahreslohn, bis zu welchem der Prozentsatz angewendet wird.
Bei Mindest- und Höchstlohn pro Jahr ist jeweils der Betrag pro Jahr einzutragen, pro LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. wird aufgrund der Sozialversicherungs-Tage automatisch der Betrag der entsprechenden Lohnabrechnungsperiode berechnet (vgl. auch Berechnung der Sozialabzüge).
Hinweis: In der Regel steht auf der Police ausschliesslich der Beitrag pro Mitarbeiter. Ob und wie viel des Beitrags vom Arbeitgeber getragen wird, ist in der Regel im GAV, im Arbeitsvertrag oder stillschweigend geregelt, indem der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags freiwillig übernimmt.
Bei UVGZ-versicherten Mitarbeitern (aufgrund von UVGZ Code, Arbeitnehmer/-geber und Geschlecht ) wird der Ansatz von "Beitrag in %:" automatisch in die folgenden Lohnarten eingefügt (vgl. auch Automatische Sozialabzüge). Wenn beim Mitarbeiter bei UVGZ 1 und UVGZ 2 je ein Code zugewiesen ist, werden für beide Codes die entsprechenden automatischen Lohnarten eingefügt:
>>> Berechnung UVGZ