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Berechnung UVG

Hinweis: Informationen dazu, wie die Sozialabzüge in GO! Lohn grundsätzlich berechnet werden, finden Sie unter Berechnung der Sozialabzüge.

Hier sind die Basis- und technischen Lohnarten beschrieben, die für die Berechnung des UVG-Abzugs benötigt werden.

Beschreibung

0210

UVG (Basis)

Fr.

Alle Lohnarten auf der aktuellen LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist., die UVG-pflichtig sind, werden zur UVG-Basis gezählt (ohne zu berücksichtigen, ob der MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. pflichtig ist).

0211

UVG-Basis kumuliert

Fr.

Die kumulierten UVG-Basen über das gesamte Jahr, d.h. der Betrag der LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. 0210 wird über alle Lohnabrechnungsperioden des aktuellen Jahres summiert.

0212

UVG-Basis akt. Code kumuliert

Fr.

Die kumulierten UVG-Basen des aktuellen UVG-Codes. Damit sich der aktuelle UVG-Code des Mitarbeiters kumulieren lässt, besteht diese Lohnart. Dem Mitarbeiter kann ein anderer UVG-Code zugewiesen werden, indem auf dem Register "Versicherungen" des Mitarbeiters ein anderes "Betriebsteil:" ausgewählt wird (vgl. Beispiele weiter unten sowie Register Versicherungen).

0220 .CO*

UVG-Höchstlohn CO*

Fr.

Der UVG-Höchstlohn; dieser wird aufgrund des Felds "Höchstlohn:" der UVG übernommen. Die Löhne sind ausschliesslich bis zu diesem Höchstlohn pflichtig.

0221

UVG-Höchstlohn kumuliert

Fr.

Der UVG-Höchstlohn über das Jahr kumuliert.

0230

UVG-Lohn

Fr.

Der Betrag, der für den UVG-Abzug pflichtig ist. Dieser Betrag wird in die entsprechenden Lohnarten für den UVG- und NBUV-Abzug in die Spalte "Ansatz" eingetragen (vgl. Register Versicherungen, vgl. auch Lohnartengruppe Automatische Sozialabzüge).

0231

UVG-Lohn kumuliert

Fr.

Der UVG-Lohn über das ganze Jahr kumuliert.

Bei UVG ist zu beachten, dass nicht alle Codewechsel als solche gerechnet werden.

Von/Zu

Von/Zu

Höchstlohn pro Periode

Höchstlohn über gesamte Anstellungszeit

0 (Nicht UVG-versichert)

1 (BUV- und NBUV-versichert, mit NBUV-Abzug)

2 (BUV- und NBUV-Versichert, ohne NBUV-Abzug)

3 (Nur BUV-versichert, deshalb kein NBUV-Abzug)

x

 

1 (BUV- und NBUV-versichert, mit NBUV-Abzug)

2 (BUV- und NBUV-Versichert, ohne NBUV-Abzug)

3 (Nur BUV-versichert, deshalb kein NBUV-Abzug)

x

 

1 BUV- und NBUV-versichert, mit NBUV-Abzug

2 (BUV- und NBUV-Versichert, ohne NBUV-Abzug)

 

x

Beim Wechsel von BUV- und NBUV-versichert, mit zu ohne NBUV-Abzug und umgekehrt, wird der Höchstlohn über den gesamten Anstellungszeitraum ausgeglichen.

Ebenso findet beim Wechsel des Betriebsteils innerhalb des Jahres kein Codewechsel statt, d.h. der Höchstlohn wird ebenfalls über die gesamte Anstellungszeit ausgeglichen.

Entsprechend den swisstec-Richtlinien empfehlen wir, einen Wechsel zwischen mit und ohne NBUV-Abzug sowie einen Wechsel des Betriebsteils nur per 1. Januar vorzunehmen, ausser der UVG-pflichtige Lohn wechselt nicht zwischen mehr und weniger als der monatliche Höchstlohn von 10'500.

Beispiel: Ein Mitarbeiter verdient im Januar 10'600, im Februar 10'000. Da ein in der Höhe schwankender Lohn bei der Höchstlohnberechnung zu berücksichtigen ist, beträgt der UVG-Lohn im Februar 10'100, bestehend aus 10'000 aus dem Februar und 100 aus dem Januar, die damals nicht pflichtig waren, da sie oberhalb des versicherten Höchstlohns von 10'500 sind. Wechselt der Mitarbeiter von "ohne NBUV-Abzug" zu "mit NBUV-Abzug", wird für den NBUV-Abzug auch die 100 berücksichtigt, obwohl er im Januar noch keinen Abzug erhielt. Ebenso würde beim Wechsel des Betriebsteils mit anderen Prozentsätzen die 100 mit dem anderen Prozentsatz berechnet.

Dieses Problem tritt jedoch ausschliesslich dann auf, wenn:

und zugleich:

Hinweis: In GO! Lohn wird kein Höchstlohn-Ausgleich gemacht, wenn im selben Jahr ein Wechsel zurück auf denselben Code stattfindet (z.B. von A1 zu A3 zu A1, zwischen den beiden Anstellungszeiträumen mit A1 findet kein Höchstlohn-Ausgleich statt).

Beispiele:

Mitarbeiter ohne Codewechsel mit Berücksichtigung schwankender Lohn bei Höchstlohnberechnung

Januar-Abrechnung:

Februar-Abrechnung:

Die 100 Franken oberhalb des Höchstlohns auf der Januar-Abrechnung werden für die Februar-Abrechnung übernommen, damit ein schwankender Lohn an den Höchstlohn über die gesamte Anstellungszeit ausgeglichen wird.

Codewechsel mit Höchstlohn pro Periode:

Februar-Abrechnung desselben Mitarbeiters mit Codewechsel

Es findet kein Übertrag statt, da der Höchstlohn-Abgleich nur für die entsprechende Periode stattfindet, bei einem Wechsel des Codes findet kein Übertrag statt; entsprechend werden die 100.- vom Vormonat im Vergleich zu oben nicht hinzugezählt.

Codewechsel über gesamte Anstellungszeit

Februar-Abrechnung desselben Mitarbeiter mit Wechsel von "ohne NBUV-Abzug" zu "mit NBUV-Abzug":

Die Abrechnung entspricht 1:1 der Februar-Abrechnung weiter oben des Mitarbeiters ohne Codewechsel. Der Wechsel ist ausschliesslich bei den Abzügen zu erkennen (abgesehen vom Register Versicherungen des Mitarbeiters):

Januar-Abrechnung:

Februar-Abrechnung:

Im Januar erfolgt der Abzug per 5131 bzw. Arbeitgeber, im Februar per 5130 bzw. Arbeitnehmer, und dies auch auf die 100.-.

Findet zugleich ein Wechsel des Betriebsteils statt, könnten je nach Angaben in der VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV. andere Prozentsätze abgezogen werden: