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Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)

Die LSE des BfS (Bundesamt für Statistik) basiert auf einem alle zwei Jahre im Oktober an die Firmen verschickten Fragebogen. Gemäss BfS erlaubt die Statistik eine regelmässige Beschreibung der Lohnstruktur in allen Branchen des sekundären und tertiären Sektors sowie im Gartenbau und Forstwirtschaft anhand von repräsentativen Daten. Sie erfasst nicht nur die Branche und die Grösse des fraglichen Unternehmens, sondern auch die einzelnen Merkmale der Arbeitnehmenden und der Arbeitsplätze. Hinzu kommen Informationen über die Ausbildung und die berufliche Situation der Beschäftigten, über das Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes sowie über die Art der Tätigkeit des Unternehmens (vgl. Website über LSE des BFS (Bundesamt für Statistik)).

Die LSE kann mit ELMEinheitliches Lohn-Meldeverfahren (ELM), swissdec-zertifiziert: Das Verfahren übermittelt die Daten digital an Behörden und Versicherungen. übermittelt werden, die Daten müssen also nicht von Hand zusammengetragen werden, sondern werden automatisch durch GO! Lohn entsprechend den Richtlinien aufbereitet und elektronisch übermittelt. Zum Versand der Daten via ELM vgl. ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren).

Hinweis: Die Erhebung beruht gemäss BfS auf einer Stichprobe, falls man zur Stichprobe gehört, ist die Teilnahme obligatorisch. Wir empfehlen Ihnen, die Daten bereits von Anfang an gemäss diesen Richtlinien zu erfassen, da Ihre Firma jederzeit LSE-pflichtig werden kann.

Um LSE via ELM zu übermitteln, sind einige Regeln bei der Erfassung von Mitarbeitern und dem Einsatz bestimmter Lohnarten zu beachten. Im folgenden Unterkapitel Regeln für LSE finden Sie eine Liste mit den zu beachtenden Punkten.