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Regeln für LSE

Um LSE via ELMEinheitliches Lohn-Meldeverfahren (ELM), swissdec-zertifiziert: Das Verfahren übermittelt die Daten digital an Behörden und Versicherungen. zu übermitteln, sind einige Regeln bei der Erfassung von Mitarbeitern und dem Einsatz bestimmter Lohnarten zu beachten. An dieser Stelle folgt die Aufzählung der entsprechenden Punkte, detaillierte Informationen finden Sie unter den entsprechenden Links.

FirmaEine Firma muss einer realen Firma im Sinne einer Rechtsform (in der Regel mit Handelsregistereintrag/Zefix-Nummer) entsprechen.:

MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt.:

Im Grunde genommen müssen Sie darauf achten, dass alle Felder des Mitarbeiters korrekt erfasst sind.

Lohnarten:

Hinweis: Wenn Sie die Daten nicht via ELM übermitteln wollen, besteht die Auswertung Lohnstrukturerhebung, welche die verlangten Beträge pro Mitarbeiter aufgrund der eingesetzten Lohnarten auflistet. Dabei ist jedoch auf dieselben Punkte wie hier aufgeführt zu achten.

Hinweis: Es gibt Mitarbeiter, die vom LSE auszuschliessen sind (z.B. Lehrling, Betriebsinhaber, Familienmitglieder etc.).Das BFS ist Partner von swissdec, es bestimmt, was in den swissdec Richtlinien erscheint und was nicht.
Beim Lohnstandard-CH wollte man es dem einzelnen Betrieb erleichtern, indem dieser alle Mitarbeiter erfasst und sich dann nicht mehr um die Übermittlung kümmern muss, d.h. beim Übermitteln der LSE-Daten via ELM erhält das LSE nicht zwingend alle Mitarbeiterdaten, sondern nur diejenigen, die es benötigt. Umgekehrt besteht für Anwender der Nachteil, dass auch bei diesen Mitarbeitern die Angaben zu LSE zu erfassen sind. Welche Daten das BFS erhalten darf betreffend dem Datenschutz ist in der Datenschutzrichtlinie auf der Homepage der swissdec ersichtlich.