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Register Quellensteuer

Auf dem Detaildialog Mitarbeiter befindet sich das Register QuellensteuerUnter Quellensteuer importieren Sie die Quellensteuertarife der Kantone. Ein entsprechender Code lässt sich anschliessend beim Quellensteuer-pflichtigen Mitarbeiter zuteilen und wird für den Quellensteuer-Abzug auf der Lohnabrechnung verwendet. , hier erfassen Sie für quellensteuerpflichtige MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. alle Angaben, die für die Bestimmung des Quellensteuer-Tarifs nötig sind. Zudem erfassen Sie die Aufenthaltskategorie.

Damit sich die Quellensteuer zuweisen lässt, muss vorab der "Wohn-Kanton:" des Mitarbeiters erfasst (vgl. Register Kontakt) sowie die Quellensteuer-Tarife des entsprechenden Kantons müssen in der Verwaltung vorhanden sein (diese werden per Update jährlich installiert, vgl. auch Quellensteuern).

Nach dem Erfassen der Daten prüfen Sie, ob diese Tarifgruppe für diesen Kanton besteht:

  1. [Prüfen] anklicken.

  2. - Unter Prüfergebnis werden die Steuern gemäss Einkommen aufgelistet. Hinter Prüfergebnis steht, aus welchem Kanton (Wohn-Kanton, vgl. Register Kontakt) die Tarife übernommen werden sowie das Jahr.
    - Es erscheint die Information:



    Es bestehen zwei mögliche Fehlerquellen. Entweder die Quellensteuer-Tarife dieses Kantons sind nicht importiert worden, oder dieser Quellensteuer-Code existiert nicht beim entsprechenden Kanton.

Wenn pro Tarifgruppe unterschiedliche Ansätze je nach Geschlecht der Person bestehen, wird bei der Berechnung das Geschlecht vom Mitarbeiter-Detail übernommen.

Wichtig: Bei pflichtigen Mitarbeitern muss auf der LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. manuell die LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. 5601 "Quellensteuer" eingefügt werden, damit die Quellensteuern vom Lohn abgezogen werden (vgl. Quellensteuer).

Hinweis: Die Quellensteuer-Tarife der einzelnen Kantone sindin der Verwaltung hinterlegt (vgl. Quellensteuern). Für fachliche Fragen betreffend der Anwendung der Tarife wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Steuerverwaltung, die entsprechenden Adressen finden Sie auf der Website der eidgenössischen Steuerverwaltung.

In der Regel sind die Quellensteuertarife beim Jahreswechsel erst gegen Mitte Januar verfügbar. Wird ein quellensteuerpflichtiger Mitarbeiter vorher neu erstellt (z.B. im Dezember Vorjahr oder am 10. Januar), prüft GO! Lohn, ob der entsprechende Quellensteuertarif vorhanden ist; wenn noch keine Quellensteuertarife für das aktuelle Jahr vorhanden sind, wird der Quellensteuercode aufgrund der Vorjahreswerte überprüft.

Siehe auch