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Quellensteuern

Unter QuellensteuerUnter Quellensteuer importieren Sie die Quellensteuertarife der Kantone. Ein entsprechender Code lässt sich anschliessend beim Quellensteuer-pflichtigen Mitarbeiter zuteilen und wird für den Quellensteuer-Abzug auf der Lohnabrechnung verwendet. werden die Quellensteuertarife der Kantone angezeigt. Ein entsprechender Code lässt sich anschliessend beim Quellensteuer-pflichtigen MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. zuteilen und wird für den Quellensteuer-Abzug auf der LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. verwendet (vgl. Mitarbeiter, Register Quellensteuer).

Hinweis: Die sich jährlich ändernden Quellensteuer-Tarife der Kantone werden über ein Update automatisch in GO! Lohn integriert. Es ist also ausschliesslich die aktuelle Version zu installieren, die Quellensteuer-Tarife müssen nicht noch manuell importiert werden.

Der Listen-Dialog für Quellensteuern sieht wie folgt aus:

Im Gegensatz zu anderen Werten in der Verwaltung können Sie die einzelnen Quellensteuer-Einträge der Listen nicht bearbeiten, entsprechend gibt es auch keinen Detail-Dialog.

Über [Filter] können Sie den Prozentsatz eines Mitarbeiters aufgrund von Code und Lohnsumme herausfinden.

Hinweis: "GE" für den Kanton Genf wird in der Liste angezeigt, die entsprechenden Quellensteuertarife müssen jedoch direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons bezogen werden.

Informationen zu Quellensteuer und eine Liste der kantonalen Steuerverwaltungen finden Sie auf der Website der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Hinweis: In der Regel werden die Quellensteuertarife des aktuellen Jahres und des Vorjahres geführt.

Siehe auch