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Register Lohn

Auf dem Detaildialog Mitarbeiter befindet sich das Register Lohn:

Auf diesem Register finden Sie Informationen, die sich in der Regel auch auf dem Anstellungsvertrag befinden. Durch die Lohngeschichte in Listenform erkennen Sie übersichtlich, welche Änderungen sich im Laufe der Geschichte ereignet haben.

Monatslohn und Pensum: Falls LSE per ELMEinheitliches Lohn-Meldeverfahren (ELM), swissdec-zertifiziert: Das Verfahren übermittelt die Daten digital an Behörden und Versicherungen. übermittelt wird, ist bei Teilzeit-Mitarbeitern unter "Monatslohn:" zwingend der Monatslohn bei 100 Prozent Pensum einzutragen. Entsprechend ist für Monatslöhner die Lohnart 1000 einzusetzen, in dieser werden der Monatslohn und das Pensum von diesem Register übernommen.

Plancal empfiehlt generell den Einsatz der Lohnart 1000, da eine Firma jederzeit LSE-pflichtig werden kann. Auch kann beispielsweise das Pensum des Mitarbeiters ändern, bei der Lohnart 1000 ist das Pensum ausschliesslich hier auf dem Register "Lohn" zu ändern und wird danach bei der LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. übernommen. Dies stellt sicher, dass die Lohngeschichte auf dem Register Lohn konsistent ist (bei der Lohnart 1005 könnte manuell ein 80% Pensum eingetragen werden, während auf dem Register "Lohn" weiterhin 100% steht (vgl. auch Lohnarten Monatslöhne).

LSE: Firmen, welche LSE per ELM senden wollen: Der Monatslohn und der Stundenlohn dürfen die folgenden Lohnanteile nicht enthalten: Zulagen für Schicht- und andere Erschwernisse, Anteil 13. Monatslohn, Sonderzahlungen, Familien- und Kinderzulagen, Entgelte für nicht bezogene Ferien, Spesenrückerstattungen, Kurzarbeitsentschädigungen.

Ein eingetragener Wert in "Ferienanspruch Tage:" oder "Ferienanspruch Stunden:" bewirkt, dass der Ferienblock auf der Lohnabrechnung mit ausgedruckt wird (vgl. Lohnabrechnung: Ferien).

Hinweis: Der Ferienanspruch kann ausschliesslich in Anzahl Tagen oder in Anzahl Stunden erfasst werden (vgl. auch Leistungskontrolle). Falls der Ferienanspruch anstatt in Tagen in Stunden (oder umgekehrt) erfasst werden soll, muss der bestehende Eintrag gelöscht (bzw. mit 0 überschrieben werden). Wenn Sie GO! Lohn ohne Check und mit Stundenkontrolle einsetzen, müssen die Ferien und die Stundenkontrolle pro Mitarbeiter konsequent in Stunden erfasst werden, sowohl hier als auch in der Leistungskontrolle.

Bei "Arbeitsplatzkanton" und bei LSE-pflichtigen Firmen bei "Arbeitszeit pro Woche" wird der Default von der Firmaübernommen. Die Felder sind ausschliesslich dann zu bearbeiten, wenn Sie pro Mitarbeiter einen abweichenden Wert eingeben möchten. In dem Fall aktivieren Sie durch Anklicken die Checkbox vor dem Feld, damit sich dieses manuell bearbeiten lässt.

Siehe auch