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Quellensteuerpflichtige Mitarbeiter

Bei Ein- und Austritt eines quellensteuerpflichtigen Mitarbeiters während einer Lohnabrechnungsperiode ist bei den meisten Kantonen der Steuerbetrag anteilsmässig vom quellensteuerpflichtigen Lohn einer vollen ordentlichen Lohnabrechnungsperiode zu berechnen.

Der Prozentsatz des Quellensteuerabzugs muss dem Betrag entsprechen, den der Mitarbeiter verdient hätte, wenn er den gesamten Monat gearbeitet hätte. Der Ansatz hingegen ist wie üblich der tatsächliche quellensteuerpflichtige Lohn.

Da die Quellensteuer kantonal geregelt ist, wurde eine automatische Berechnung des Quellensteuerabzugs bei Ein-/Austritt während des Monats nicht in GO! Lohn integriert. Für die Berechnung beachten Sie bitte die entsprechenden kantonalen Regelungen (für Links zu den kantonalen Quellensteuerverwaltungen vgl. www.est.admin.ch).

  1. Entfernen Sie auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters die aus dem Default stammende Lohnart für die Quellensteuer (in der Regel 5601 "Quellensteuer").

  2. - Fügen Sie die Lohnart 5605 "Quellensteuer manuell" ein und geben Sie bei der Lohnart den Prozentsatz der Quellensteuer ein; der quellensteuerpflichtige Ansatz wird aufgrund der quellensteuerpflichtigen Lohnarten berechnet. Den Prozentsatz erkennen Sie beispielsweise auf dem Register Quellensteuer des Mitarbeiters nach [Prüfen].
    - Fügen Sie die Lohnart 5606 "Quellensteuer pauschal" ein und ergänzen Sie den manuell berechneten Betrag des Quellensteuerabzugs.

Hinweis: Zu diesen Lohnarten vgl. auch Quellensteuer.