In der Schweiz gibt es mehrere Tausend BVG-Träger, dadurch bestehen sehr viele individuelle Lösungen. Der Arbeitgeber muss mindestens den gleichen Anteil der BVG-Beiträge wie der Arbeitnehmer übernehmen. In ca. 90 % der Vorsorgereglemente sind monatlich fixe Beiträge vorgesehen.
Wenn fixe Beiträge für die BVG-Abzüge vorgesehen sind, müssen diese über die Lohnarten 5260 und 5261 in die LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. eingetragen werden, dennoch ist die VersicherungspoliceUnter den Versicherungspolicen erfassen Sie Adressen, Prozentsätze und weitere Angaben zu Versicherungsunternehmen wie AHV, BVG (SUVA), UVG und den Verträgen mit diesen. für BVG (mit Versicherernummer, Policennummer etc.) zu hinterlegen (vgl. Versicherungspolice-Detail). Wenn mehrere BVG-Codes bei den Mitarbeitern zu hinterlegen sind, sollten diese wie hier erfasst werden, ab "Sparbeitrag in %:" sind in dem Fall jedoch alle Felder auf 0 zu lassen, damit nicht zusätzlich zu den Fix-Abzügen noch Prozent-Sätze abgezogen werden.
Hinweis: Für BVG besteht die Auswertung BVG-Abrechnung, die jährlich dem Versicherer zuzusenden ist. Da diese ausschliesslich den AHV-pflichtigen Lohn enthält, kann die Auswertung sowohl bei Versicherungspolicen mit fixen Beiträgen oder mit prozentualen Abzügen eingesetzt werden.
Wenn eine Versicherungspolice mit Prozentsätzen für Sparbeitrag, Sondermassnahmen und Risiko besteht, sind diese Angaben hier zu erfassen. Eine Versicherung der Versicherungspolice BVG sieht wie folgt aus:
BVG-Ansätze: Die BVG-Beitragssätze richten sich nach BVG-Code, Arbeitnehmer/Arbeitgeber, Alter und Geschlecht (Skala). Sie sind durch das Reglement der Vorsorgeeinrichtung bestimmt.
Wichtig: Die BVG-Ansätze wie beispielsweise der Koordinationsabzug ändern sehr häufig per Anfang Jahr, beachten Sie jeweils die Schreiben Ihres Versicherers.
"Betrag Nr:" Reine Identifizierungsnummer für diesen Eintrag.
"BVG
Code:" Zur Auswahl stehen:
"0 (Nicht BVG-versichert)":
"1 (BVG-versichert Kategorie 01)":
"2 (BVG-versichert Kategorie 02)":
"3 (freiwillig versichert)":
"Arbeitnehmer/*geber:" Ob die weiter unten erfassten Beträge für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gelten.
"Geschlecht:" Für welches Geschlecht die Beträge gelten.
"Alter von/bis:" Altersgrenze für die Arbeitnehmer/-geber, Männer und Frauen.
"Sparbeitrag in %:" Die Sparbeiträge bilden zusammen mit dem Zins das Alterssparkapital, von dessen Höhe sich die versicherten Vorsorgeleistungen, wie etwa die künftige Altersrente der MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt., ableiten.
"Sondermassnahmen in %:" Der Beitrag für Sondermassnahmen wird seit 1.1.2005 nicht mehr erhoben. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass er in Zukunft wieder eingeführt wird.
"Risiko in %:" Mit den Risikobeiträgen werden die Vorsorgeleistungen bei Invalidität und Tod finanziert.
"Mindestlohn pro Jahr" Der gesetzliche Mindestlohn, ab welchem die Abzüge gelten. Dieser wird auch BVG-Eintrittsschwelle genannt.
"Höchstlohn pro Jahr:" Der maximal versicherte Jahreslohn, höhere Löhne sind nicht versichert, auf diese findet auch kein Abzug statt.
"Koordinationsabzug:" Um das Vorsorgeziel zu erreichen, sind die Leistungen der ersten und zweiten Säule aufeinander abgestimmt. Deshalb nennt man auch das massgebende Einkommen, das in der Beruflichen Vorsorge versichert werden muss, koordinierter Lohn. Dieser berechnet sich aus dem Bruttojahreslohn minus Koordinationsabzug.
In den letzten drei Feldern ist jeweils der Betrag pro Jahr einzutragen, pro Lohnabrechnung wird aufgrund der Sozialversicherungs-Tage automatisch der Betrag der entsprechenden Lohnabrechnungsperiode berechnet (vgl. auch Berechnung der Sozialabzüge bzw. Berechnung BVG).
Die BVG-Beitragspflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in welchem die PersonEine Person ist ein realer Mensch, dieser verfügt in der Regel über eine Anschrift und steht in einer bestimmten Beziehung zu anderen Entitäten (z.B. Mitarbeiter, Kunde, Lieferant). 18 Jahre alt wird (also analog zur AHV-Beitragspflicht). Als BVG-versicherter Lohn gilt der AHV-Lohn abzüglich Koordinationsabzug. Beträge unter dem "Min. Jahreslohn:" sind nicht BVG-pflichtig.
Wichtig: Der Mindest- und Höchstlohn pro Jahr sowie der Koordinationsabzug wechselten in den letzten Jahren ständig. In der Regel sollten Sie über die entsprechenden Änderungen durch Ihren Versicherer informiert werden, bitte beachten Sie diese Informationen genau und ändern Sie die entsprechenden Ansätze und Beträge, damit die BVG-Abzüge korrekt berechnet werden. Informationen finden Sie zudem unter www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/aktuell/index.html?lang=de.
Aufgrund von Mindest- und Höchstlohn pro Jahr und dem Koordinationsabzug werden der maximal koordinierte und der minimal koordinierte Lohn berechnet.
Sowohl für Männer als auch Frauen ist seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Prozentsatz einzugeben, damit die entsprechenden Beträge aufgrund des Alters automatisch ermittelt werden.
Bei BVG-pflichtigen Mitarbeitern (aufgrund von BVG Code, Arbeitnehmer/-geber, Alter und Geschlecht ) werden die Ansätze von "Sparbeitrag in %:", "Sondermassnahmen in %" und "Risiko in %" automatisch in die folgenden Lohnarten eingefügt (vgl. auch Automatische Sozialabzüge):
>>> Berechnung BVG