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Manuelle Sozialabzüge

Die manuellen Lohnarten der Lohnartengruppe Sozialabzüge:

5106

AHV-Verwaltungskosten Arbeitgeber (AHV-Lohnsumme)

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5170

MEK SMGV Arbeitgeber (AHV-Lohn)

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5180

Krankenkasse

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5181

Krankenkasse (AHV-Lohn)

%

Fr. *

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5183

Krankenkasse (UVG-Lohn)

%

Fr. *

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5185

Krankenkasse (QST-Basis)

%

Fr. *

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5190

Krankentaggeld Arbeitgeber (AHV-Lohn)

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5193

Krankentaggeld Arbeitgeber (UVG-Lohn)

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5340

Rente pont et PC fam. VD (Überbrückungs- und Familienzusatz-Rente Waadt)

%

Fr. *

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5341

Rente pont et PC fam. VD Employeur (AHV-Lohn)

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5350

Kantonaler Sozialfonds SH Abzug Arbeitnehmer

%

Fr. *

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

9

 

5351

Kantonaler Sozialfonds SH (ALV-Lohn)

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5362

Ferienkasse-Arbeitgeber (AHV-Lohn)

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5400

Paritätische Kommission

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5401

Paritätische Landeskommission

 

 

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5410

Paritätische Kommission Holzbau

%

Fr. *

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5415

Paritätische Kommission Holzbau Arbeitgeber

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5420

Parifonds-Abzug Arbeitnehmer

%

Fr. *

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5425

Parifonds-Arbeitgeber

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5500

SOZIALABZÜGE

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0591

Sozialabzüge (Basis)

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgesehen von den Lohnarten 5180 und 5400/5401 mit Pauschalbetrag wird der Betrag wie folgt berechnet:

Prozentsatz x Ansatz = Betrag; als Ansatz (Fr. *) gilt gemäss Bezeichnung der LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung.:

Nummer

Bezeichnung

Basis-Lohnart (bzw. Ansatz)

Beschreibung der entsprechenden Berechnung

5106

AHV-Verwaltungskosten Arbeitgeber (AHV-Lohnsumme)

0130 AHV-Lohn

vgl. Berechnung AHV *

5170

MEK SMGV Arbeitgeber (AHV-Lohn)

0130 AHV-Lohn

vgl. Berechnung AHV *

5181

Krankenkasse (AHV-Lohn)

0130 AHV-Lohn

vgl. Berechnung AHV *

5183

Krankenkasse (UVG-Lohn)

0210 UVG (Basis)

vgl. Berechnung UVG

5185

Krankenkasse (QST-Basis)

0411 QST (Basis)

vgl. Quellensteuer

5190

Krankentaggeld Arbeitgeber (AHV-Lohn)

0130 AHV-Lohn

vgl. Berechnung AHV *

5193

Krankentaggeld Arbeitgeber (UVG-Lohn)

0210 UVG (Basis)

vgl. Berechnung UVG

5340

5341

Rente pont et PC fam. VD
Rente pont et PC fam. VD Employeur (AHV-Lohn)

0130 AHV-Lohn

vgl. Berechnung AHV *

5350

5351

Kantonaler Sozialfonds SH Abzug Arbeitnehmer
Kantonaler Sozialfonds SH (ALV-Lohn)

0230 UVG-Lohn

vgl. Berechnung UVG

5362

Ferienkasse (AHV-Lohn)

0130 AHV-Lohn

vgl. Berechnung AHV *

5410

5415

Paritätische Kommission Holzbau
Paritätische Kommission Holzbau Arbeitgeber

0170 ALV-Lohn

vgl. Berechnung ALV *

5420

5425

Parifonds-Abzug Arbeitnehmer
Parifonds Arbeitgeber

0210 UVG (Basis)

vgl. Berechnung UVG

* Bezüglich AHV-Lohn und ALV-Lohn gelten die entsprechenden Regeln für Rentner und Sonderfälle.

Hinweis: Unterschiede zwischen den Ansätzen dieser Lohnarten können nur dann auftreten, wenn Lohnarten eingesetzt wurden, die unterschiedliche Pflichtigkeiten bezüglich UVG, QuellensteuerUnter Quellensteuer importieren Sie die Quellensteuertarife der Kantone. Ein entsprechender Code lässt sich anschliessend beim Quellensteuer-pflichtigen Mitarbeiter zuteilen und wird für den Quellensteuer-Abzug auf der Lohnabrechnung verwendet. haben. Entsprechende Lohnarten sind Lohnarten der Lohnartengruppe Leistungen Dritter, Kurzarbeit, Schlechtwetter und die Lohnart 3081 unter Übrige Sozialzulagen.

Es gilt die folgende Steuerung:

Nr.

Bezeichnung

Beschreibung

5106

AHV-Verwaltungskosten Arbeitgeber (AHV-Lohnsumme)

Um Rückstellungen für die AHV-Verwaltungskosten (für FIBU-Export) zu erstellen. Wenn die Berechnung der AHV-Kasse nicht auf der AHV-Lohnsumme, sondern auf den Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträgen beruht, vgl. Feld AHV-Verwaltungskosten unter Versicherungspolice-Detail resp. Lohnart 5105.

5170

MEK SMGV Arbeitgeber

Der Arbeitgeber bezahlt die MEK-Prämien, durch diese Lohnart kann der entsprechende Beitrag verbucht werden.

5180

Krankenkasse

Der Arbeitnehmer bezahlt die Krankenkassen-Prämien mit Lohnabzügen, bei dieser Lohnart wird der entsprechende Pauschalbetrag manuell erfasst.

5181

5183

5185

Krankenkasse (-Basis)

Der Arbeitnehmer bezahlt die Krankenkassen-Prämien mit Lohnabzügen, bei diesen Lohnarten wird der Abzug aufgrund einer Basis-Lohnart und dem Prozentsatz berechnet.

5190

5193

Krankentaggeld Arbeitgeber (AHV-Lohn)

Krankentaggeld Arbeitgeber (UVG-Lohn)

Der Arbeitgeber erstellt Rückstellungen für Krankentaggelder. Dies wird etwa für MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. ohne Taggeldversicherung oder für Zusatzversicherungen gemacht. Wie auch bei anderen Rückstellungen ist es eine semimanuelle Lohnart, die auf der LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. nicht angezeigt wird (vgl. Normale Ansicht, Manuelle, Alle Lohnarten oder Inklusive AG).

5362

Ferienkasse-Arbeitgeber (AHV-Lohn)

Der Arbeitgeber erstellt Rückstellungen für die Ferienkasse. Diese bezahlt bei Ferienabwesenheiten anschliessend die entsprechenden Beträge. Wie auch bei anderen Rückstellungen ist es eine semimanuelle Lohnart, die auf der LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. nicht angezeigt wird (vgl. Normale Ansicht, Manuelle, Alle Lohnarten oder Inklusive AG).

5400
5401

Paritätische Kommission
Paritätische Landeskommission

Wenn Mitarbeiter-Beiträge für die paritätische Kommission gemäss GAV oder Verbandszugehörigkeit abzuziehen sind, je nach Verband erfolgt ein Abzug für die regionale Kommission und ein weiterer Abzug für die Landeskommission.

5410
5415

Paritätische Kommission Holzbau
Paritätische Kommission Holzbau Arbeitgeber

Die paritätische Kommission für Holzbau-Schweiz verlangt den Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Prozentsatz des UVG-Lohns.

5420
5425

Paritätische Kommission Holzbau
Paritätische Kommission Holzbau Arbeitgeber

Parifonds Bau (Paritätischer Fonds des Schweizerischen Bauhauptgewerbes) verlangt den Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Prozentsatz der UVG-Basis.

Siehe auch