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Leistungen Dritter

Die Lohnartengruppe "Leistungen Dritter" umfasst Leistungen von Versicherungen:

0905

Ohne Taggeldkorrektur (Auszahlung)

3700

EO-Taggeld

 

 

Fr.

+

+

+

 

 

+

+

+

 

 

1,7

DL

3710

Taggeld Militärversicherung (MV)

 

 

Fr.

+

+

+

 

 

+

+

+

 

 

1,7

DL

3720

Militärdienstkasse (MDK)

 

 

Fr.

+

+

+

+

+

+

+

+

 

 

1,7

DL

3730

Militärersatzkasse (MEK)

 

 

Fr.

+

+

+

+

+

+

+

+

 

 

1,7

DL

3740

Mutterschaftsentschädigung

 

 

Fr.

+

+

+

 

 

+

+

+

 

 

1,7

DL

3770

Taggeld UVG

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

1,7

DL

3775

Rente UVG

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

1,7

DL

3780

Taggeld UVGZ

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

1,7

DL

3790

Krankentaggeld KTG

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

1,7

DL

3800

Parifonds

 

 

Fr.

+

+

+

+

+

+

+

+

 

 

1,7

DL

3810

Taggeld IV

 

 

Fr.

+

+

+

 

 

+

+

+

 

 

1,7

DL

3811

Rente IV

 

 

Fr.

+

+

 

 

 

 

 

+

 

 

1,7

DL

3900

Korrektur Taggelder

 

 

-Fr.

-

-

-

-

-

-

-

-

 

 

1,7

 

0420

Taggelder (Basis)

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lohnart 0905: Die Lohnart 0905 steuert die Auszahlung der Leistungen Dritter. Alle Lohnarten der Lohnartengruppe "Leistungen Dritter" verhalten sich diesbezüglich gleich. Wird die Lohnart 0905 "Ohne Taggeldkorrektur (Auszahlung)" eingefügt, erfolgt keine Korrektur der Taggelder durch die Lohnart 3900.

Zur Deklaration

Zur Auszahlung

Ohne 0905, 3900 "Korrektur Taggelder" wird automatisch eingefügt.

Mit 0905 "Ohne Taggeldkorrektur (Auszahlung)" (ohne 3900)

Ohne Lohnart 0905 werden die Taggelder automatisch durch die Lohnart 3900 abgezogen.

Mit Lohnart 0905 werden die Taggelder ausbezahlt, d.h. sie zählen direkt in Brutto- und somit auch Nettolohn.

Die Beträge der Lohnarten der "Leistungen Dritter" zählen zuerst gemäss Steuerung in die Versicherungen und den Lohnausweis, werden aber anschliessend entsprechend der Steuerung der Lohnart 3900 wieder abgezogen. Die Steuerung entspricht dem Lohnstandard-CH.

Die Lohnarten der "Leistungen Dritter" zählen wie andere Lohnarten gemäss Steuerung in die entsprechenden Basen für Versicherungen,

Wichtig: Um nicht die Kontierung auf dem einzelnen Mitarbeiter ändern zu müssen, ist es einfacher, diese Lohnarten pro Firma konsequent entweder immer als Auszahlung oder immer als Deklaration einzusetzen. Die Lohnart 0905 sollte bei allen Mitarbeitern eingesetzt oder nicht eingesetzt werden.

Hinweis: In der alten Win-32 Lohnverwaltung von Plancal bestanden jeweils zwei Lohnarten, um dieses Verhalten zu steuern; dies wurde anlässlich der swissdec-Zertifizierung so nicht mehr gutgeheissen, weshalb die Steuerung mit den Lohnarten 0905/3900 entwickelt wurde.

In der Verwaltung der Lohnarten kann bestimmt werden, dass diese Lohnarten statt wie in Lohnstandard-CH in Ziffer 1 in Ziffer 7 zählen. Die entsprechende Änderung muss beim Jahreswechsel durchgeführt werden, die Default Lohnarten müssen zwingend ersetzt werden.

Bei Lohnarten, die wie 3740 "Mutterschaftsentschädigung" nicht zur UVG zählen, wird die Basis nicht erhöht, anschliessend aber der entsprechende Betrag von der Basis abgezogen:

Aufgrund der Pflichtigkeiten zählt die 3740 in die AHV-Basis, nicht jedoch in die UVG-Basis, durch die 3900 wird die UVG-Basis jedoch reduziert (6'400-2'000=4'400).

Beispiel:

Ohne Lohnart 0905, also automatisch mit Lohnart 3900:

Wird die Lohnart 0905 eingefügt:

Jetzt erfolgt keine "Korrektur Taggelder" durch die Lohnart 3900, die Lohnarten zählen zum Bruttolohn und sind für die Sozialabzüge relevant.

Siehe auch