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FAR (Flexibler Alters-Rücktritt), VRM (Vor-Ruhestands-Modell)

Diese Lohnarten dienen dazu, die entsprechenden Lohnabzüge bei Mitarbeitern zu machen, welche bei FAR oder VRM versichert sind.

5301

FAR-Abzug Arbeitnehmer

%

Fr. *

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.1

SA

5302

FAR-Arbeitgeber

%

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5306

VRM-Abzug Arbeitnehmer

%

Fr. **

Fr.

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

10.1

SA

5307

VRM-Arbeitgeber

%

Fr. **

Fr.

                       

0390

FAR-Höchstlohn (AHV max. UVG)

   

Fr.

                       

0391

FAR-Höchstlohn (AHV max. UVG) kumuliert

   

Fr.

                       

0400

FAR-Lohn (AHV max. UVG)

   

Fr.

                       

0401

FAR-Lohn (AHV max. UVG) kumuliert

   

Fr.

                       

Für die manuellen Lohnarten 5301 und 5306 gilt die folgende Steuerung:

Die automatischen Lohnarten für die Arbeitgeber-Beiträge 5302 und 5307 dienen dazu, Rückstellungen für diese Beiträge zu erstellen. Wie auch bei anderen Rückstellungen ist es eine semimanuelle Lohnart, die auf der LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. nicht angezeigt wird (vgl. Normale Ansicht, Manuelle, Alle Lohnarten oder Inklusive AG). Die Menge (bzw. der Prozentsatz) der Beiträge erfassen Sie am einfachsten in der Lohnarten-Verwaltung (vgl. Verwaltung/Lohnarten).

Berechnung:

Da für FAR der AHV-pflichtige Lohn jedoch nur bis zum UVG-Maximum berücksichtigt wird, werden eigene Basis-Lohnarten geführt, um den entsprechenden Ansatz zu berechnen.

Hinweis: Bezüglich VRM ist dies nicht nötig, hier werden die UVG (bzw. SUVA) Basis-Lohnarten für die Berechnung verwendet (vgl. Berechnung UVG).

0390 "FAR-Höchstlohn (AHV max. UVG)" entspricht dem UVG-Höchstlohn. Die Löhne sind ausschliesslich bis zu diesem Betrag pflichtig. 0391 "FAR-Höchstlohn (AHV max. UVG) kumuliert" summiert den Höchstlohn über die Abrechnungsperioden.

0400 "FAR-Lohn (AHV max. UVG)" ist der für diesen Monat relevante Lohn, aufgrund dessen der FAR-Abzug erfolgt. 0401 "FAR-Lohn (AHV max. UVG) kumuliert" summiert die Lohnart 0400 über alle Abrechnungsperioden eines Jahres.

Zur Berechnung der Basis-Lohnarten vgl. auch Basis- und technische Lohnarten.

Informationen zu den Reglementen finden Sie unter:

Beispiel:

Für den FAR-Abzug werden als Ansatz die Lohnarten 1000 und 3081 eingerechnet, da beide AHV-pflichtig sind. Für VRM werden die 2'000 Franken der Lohnart 3081 nicht berücksichtigt, da diese Lohnart nicht UVG-pflichtig ist.

Übersteigt der Betrag das UVG-Minimum von derzeit 10'500 monatlich, wird dieser Höchst-Betrag als Ansatz eingesetzt. Dies gilt auch für VRM, da aber die 9'000 unterhalb dieser Limite sind, wird weiterhin dieser Betrag als Ansatz verwendet.