Mit diesen Lohnarten der Lohnartengruppe Sonderzulagen erfassen Sie Weiterbildungs- und Umzugskosten.
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4491 |
Weiterbildung Auszahlung an Arbeitnehmer |
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Fr. |
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+ |
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13.3 |
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4501 |
Umzugskosten Auszahlung an Arbeitnehmer |
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Fr. |
+ |
+ |
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* 15 |
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Brutto- und Nettolohn: Die Lohnarten 4491 und 4501 zählen sowohl in den Brutto- als auch den Nettolohn
Versicherungen/Quellensteuern: Alle Lohnarten sind nicht pflichtig.
13. Monatslohn: Alle Lohnarten werden nicht für den 13. Monatslohn berücksichtigt.
Lohnausweis: Der Betrag der Lohnart 4491 wird in Ziffer 13.3 "Beiträge an die Weiterbildung" des Lohnausweises eingetragen. Die Beträge der Lohnart 4501 sowie ein entsprechender Text werden unter Ziffer 15 "Bemerkungen" eingetragen.
Statistik (LSE): Der Betrag dieser Lohnarten wird für die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) nicht berücksichtigt.
Hinweis: Werden die Umzugskosten direkt durch den Arbeitgeber bezahlt, ist die Lohnart 8000 der Lohnartengruppe Informativ zu verwenden.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer erhält 1'500 an Weiterbildungskosten sowie 3'000 und 8'754.50 an Umzugskosten. Die 1'500 und die 3'000 werden zum Bruttolohn hinzugezählt, die 8'754.50 hingegen nicht, da diese "direkt durch Arbeitgeber bezahlt" sind.
Alle drei Lohnarten sind nicht pflichtig bezüglich Versicherungen, sie zählen nicht in die Spalte "Ansatz" der Sozialversicherungsabzüge; dort zählt ausschliesslich der Monatslohn zu 5'000.
* 15
Wird eine der beiden Umzugslohnarten 4501 oder 8000 eingesetzt, erscheint automatisch auf dem LohnausweisDer Lohnausweis ist das offizielle Formular der schweizerischen Steuerkonferenz. Er ist jährlich pro Mitarbeiter zu erstellen.ein entsprechender Text mit dem Total über das gesamte Jahr:
Die 11'754.50 setzen sich aus den 3'000 und 8'754.50 der Lohnarten 4501 und 8000 zusammen.
Hinweis: Gemäss Wegleitung Lohnausweis bestehen noch pauschale Umzugskosten. Diese werden durch den Lohnartenstamm nicht unterstützt, da sie gemäss unseren Erfahrungen in der Praxis kaum vorkommen.
Die Weiterbildungskosten erscheinen in Ziffer 13.3:
Hinweis: Zu den Texten auf dem Lohnausweis vgl. Ziffer 1 bis 15 Texte.