Für die Lohnart der Lohnartengruppe "Informativ" gilt:
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8000 |
Umzugskosten direkt durch Arbeitgeber bezahlt |
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Fr. |
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*15 |
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Brutto- und Nettolohn: Alle Lohnarten zählen weder in den Brutto- noch in den Nettolohn.
Versicherungen/Quellensteuern: Alle Lohnarten sind nicht pflichtig.
13. Monatslohn: Die Lohnarten werden nicht für den 13. Monatslohn berücksichtigt.
Lohnausweis: Der Betrag und die Lohnart wird in Ziffer 15 des Lohnausweises als Bemerkung eingetragen.
Statistik (LSE): Der Betrag dieser Lohnarten wird nicht zur Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) gezählt.
Mit der Lohnart 8000 werden Umzugskosten, die direkt der Arbeitgeber bzw. die Firma bezahlt, auf der Lohnabrechnung und im Lohnausweis ausgewiesen.
Wenn die Umzugskosten an den Arbeitnehmer bezahlt werden, ist die Lohnart 4501 zu verwenden. Ebenda finden Sie auch ein Beispiel, wie die Lohnart 8000 auf dem Lohnausweis dargestellt wird (vgl. 4491, 4501: Weiterbildung und Umzugskosten).