Feriengeld lässt sich über drei Möglichkeiten abwickeln, eine davon sind die Akonto-Lohnarten:
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3520 |
Feriengeld Akonto mit 13. |
% |
Fr. * |
Fr. |
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+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
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1 |
BS |
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3522 |
Feriengeld Akonto ohne 13. |
% |
Fr. * |
Fr. |
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+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
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1 |
BS |
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3526 |
Feriengeld Akonto Auszahlung pauschal |
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Fr. |
+ |
+ |
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3527 |
Feriengeld Akonto Auszahlung |
% |
Fr. ** |
Fr. |
+ |
+ |
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7500 |
Saldo Feriengeld Akonto |
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Fr. |
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0531 |
Feriengeld (Basis) |
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Fr. |
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0750 |
Saldo Feriengeld Akonto (Basis) |
Fr. |
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0751 |
Saldovortrag Feriengeld Akonto |
Fr. |
Fr. *: Der Ansatz des Feriengelds. Hier wird der Betrag der 0531 "Feriengeld (Basis)" eingetragen, welcher die Summe aller pflichtigen Lohnarten dieser Abrechnungsperiode enthält.
Fr. **: Der Saldo des Feriengelds setzt sich aus dem 0751 "Saldovortrag Feriengeld Akonto" plus dem Betrag der Lohnarten 3520/2 zusammen. Es ist also der Saldo des Feriengelds der Vormonate plus der Betrag der aktuellen LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist..
Wichtig: Werden die Akonto-Lohnarten bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern eingesetzt, um ein Guthaben zu bilden und dieses erst per Ende Jahr auszuzahlen, ist die Regelung des kantonalen Quellensteueramts zu beachten. Dieses Verfahren wird nicht von allen Quellensteuerämtern toleriert, da dadurch die Progression umgangen wird.
Mit den Lohnarten 3520 und 3522 werden die Sozialabzüge auf der aktuellen Lohnabrechnung gemacht, in den Brutto- bzw. Nettolohn zählt der Betrag erst bei Einsatz der Auszahlungs-Lohnarten. Es gilt die folgende Steuerung:
Brutto- und Nettolohn: Die Auszahlungslohnarten 3526/7 zählen sowohl in den Brutto- als auch den Nettolohn.
Versicherungen/Quellensteuern: Die Lohnarten 3520/2 sindfür alle Versicherungen und QuellensteuerUnter Quellensteuer importieren Sie die Quellensteuertarife der Kantone. Ein entsprechender Code lässt sich anschliessend beim Quellensteuer-pflichtigen Mitarbeiter zuteilen und wird für den Quellensteuer-Abzug auf der Lohnabrechnung verwendet.pflichtig.
13. Monatslohn: Ausschliesslich der Betrag der LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. 3520 wird für den 13. Monatslohns berücksichtigt.
Lohnausweis: Der Betrag der Lohnart 3540 wird in Ziffer 1 "Lohn" des Lohnausweises eingetragen.
Statistik (LSE): Der Betrag der Lohnart 3540 wird zur "Bruttolohn Statistik (BS)" der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) gezählt.
Die Auszahlung kann monatlich erfolgen, indem im Default die Lohnart 3547 mit Ansatz 100 Prozent eingefügt wird (z.B. um bei Stundenlöhnern den Anteil Feriengeld auszuzahlen). Sie kann aber auch am Jahresende oder in unregelmässigen Zeitabständen erfolgen, indem eine der Auszahlungs-Lohnarten manuell in die entsprechende Abrechnung eingefügt wird.
Beispiel mit bestehendem Akonto-Guthaben à 25.00 aus Vorabrechnung:
Ansatz der Lohnart 3520 sind die 600.00 aus der Basis-Lohnart 0531, diese summiert die für das Feriengeld pflichtigen Lohnarten der aktuellen Lohnabrechnung (hier nur Lohnart 1500).
Ansatz der Lohnart 3527 besteht aus der 0751 (Saldovortrag der vorhergehenden Abrechnungen) plus dem aktuellen Betrag der Lohnart 3520: 25.00+50.00=75.00.
Von den 75.00 werden mit der Lohnart 3527 75 Prozent ausbezahlt, dies sind 56.25 Franken. Entsprechend ist der aktuelle Saldo in 0770 "Saldo 13. Monatslohn Akonto (Basis)" 75.00 - 56.25 = 18.75. Dieser Betrag wird auf der Lohnabrechnung in der Lohnart 7500 ausgewiesen.