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6710-6715: Rückbehalt

In der Lohnartengruppe Auszahlungen/Rückbehalte befinden sich die folgenden Lohnarten, um einen Teil des Lohns z.B. bei Lohnpfändung zurückzubehalten:

6710

Rückbehalt

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6715

Rückbehalt mit Restlohn Limite

Fr.

Fr. *

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6720

Rückbehalt Restlohn

 

 

Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6710

Rückbehalt

Eingabe eines Pauschalbetrags, der zurückbehalten wird.
Der Betrag wird von 6500 "NETTOLOHN" abgezogen, nur die Differenz kommt in die 6800 "AUSZAHLUNG".

Falls der Rückbehalt höher ist als der NETTOLOHN, zählt die Differenz in die 7000 "Saldo Lohnguthaben/-schuld".

6715

Rückbehalt mit Restlohn Limite

Eingabe einer Restlohn-Limite, d.h. der MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. erhält einen Minimallohn, dieser wird in der Spalte "Menge" eingetragen.
NETTOLOHN - Restlohn-Limite = Rückbehalt:

1'400.00 zählt in den Rückbehalt, damit die Restlohn Limite von 5'000.00 ausbezahlt werden kann.

Ist die Restlohn Limite höher als der Nettolohn:

Da die Restlohn Limite höher ist, wird kein Rückbehalt gemacht, der Nettolohn wird komplett ausbezahlt.

6720

Rückbehalt Restlohn

Der komplette NETTOLOHN wird zurückbehalten.

Siehe auch