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Auszahlungen/Rückbehalte

Die Lohnartengruppe "Auszahlungen/Rückbehalte" dient zum einen, um Rückbehalte z.B. bei Lohnpfändung zu steuern, zum anderen um den Lohn in mehreren Raten auszuzahlen oder allfällige Lohnguthaben oder Lohnschulden aus der Vergangenheit zu begleichen.

Da diese Lohnarten keine eigentlichen Lohnbestandteile sind, sondern ausschliesslich die Auszahlung steuern, zählen Sie weder zu Brutto-/Nettolohn noch sind sie pflichtig (weder für Sozialabzüge, QuellensteuerUnter Quellensteuer importieren Sie die Quellensteuertarife der Kantone. Ein entsprechender Code lässt sich anschliessend beim Quellensteuer-pflichtigen Mitarbeiter zuteilen und wird für den Quellensteuer-Abzug auf der Lohnabrechnung verwendet., LohnausweisDer Lohnausweis ist das offizielle Formular der schweizerischen Steuerkonferenz. Er ist jährlich pro Mitarbeiter zu erstellen. oder LSE-Statistik).