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Lohnarten bis 5000 Bruttolohn

Lohnarten mit einer tieferen Nummer als 5000 "BRUTTOLOHN" werden abgesehen von einigen Ausnahmen auf ein Aufwandkonto im Soll kontiert. Da diese Löhne (auch die Abzüge) alle in den Nettolohn zählen, braucht es kein Gegenkonto, der Ausgleich der Sammelbuchung aus GO! Lohn für diese Lohnarten erfolgt über die Kontierung der Auszahlungslohnarten (vgl. Auszahlungen und Rückbehalte).

Beispiele:

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

1000

Monatslohn

Aufwand Lohn

 

1500

Stundenlohn

Aufwand Lohn

 

2340

Ausbezahlte Überstunden

Aufwand Lohn

 

2360

Abzug Absenzen

Aufwand Lohn
(Minderung)

 

1220

Dienstalterszulage

Aufwand Lohn

 

4491

Weiterbildung Auszahlung an Arbeitnehmer

Aufwand Lohn

 

Je nachdem, wie filigran die Kontierung erfolgt, können mehrere Aufwandkonten für Lohn in der Buchhaltung bestehen, z.B. um Überstunden oder Zulagen separat auszuweisen. In der Regel genügt jedoch ein Aufwandkonto "Lohnaufwand".

Tipp: Um festzustellen, wie viel des Bruttolohns aus Überstunden besteht, kann beispielsweise die Auswertung "Lohnkonto Firma" in GO! Lohn erstellt werden.

Abzugs-Lohnarten wie beispielsweise 2360 "Abzug Absenzen" für Monatslöhner sind auf das Haben-Konto zu buchen, da dieser Abzug eine Aufwandminderung darstellt. Bei der Lohnart 2360 steht ein Minus-Betrag in der Lohnabrechnung, auf Buchungsbeleg bzw. für den Export in eine Buchhaltungssoftware wird der Betrag ohne Vorzeichen übermittelt; die Steuerung von Plus/Minus erfolgt durch die Steuerung von Soll/Haben (vgl. auch Vorzeichen von Lohnarten und Kontierung).

Die einzigen Abzugslohnarten vor 5000 "BRUTTOLOHN" sind 2360-2392 Abzüge Monatslöhner und die Abzüge für Kurzarbeit und Schlechtwetter bei Monatslöhnern.

 

Es gibt einige Lohnarten, die von diesem Schema abweichen und speziell zu kontieren sind: