Lohnarten mit einer tieferen Nummer als 5000 "BRUTTOLOHN" werden abgesehen von einigen Ausnahmen auf ein Aufwandkonto im Soll kontiert. Da diese Löhne (auch die Abzüge) alle in den Nettolohn zählen, braucht es kein Gegenkonto, der Ausgleich der Sammelbuchung aus GO! Lohn für diese Lohnarten erfolgt über die Kontierung der Auszahlungslohnarten (vgl. Auszahlungen und Rückbehalte).
Beispiele:
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
1000 |
Monatslohn |
Aufwand Lohn |
|
|
1500 |
Stundenlohn |
Aufwand Lohn |
|
|
2340 |
Ausbezahlte Überstunden |
Aufwand Lohn |
|
|
2360 |
Abzug Absenzen |
Aufwand Lohn |
|
|
1220 |
Dienstalterszulage |
Aufwand Lohn |
|
|
4491 |
Weiterbildung Auszahlung an Arbeitnehmer |
Aufwand Lohn |
|
|
Je nachdem, wie filigran die Kontierung erfolgt, können mehrere Aufwandkonten für Lohn in der Buchhaltung bestehen, z.B. um Überstunden oder Zulagen separat auszuweisen. In der Regel genügt jedoch ein Aufwandkonto "Lohnaufwand".
Tipp: Um festzustellen, wie viel des Bruttolohns aus Überstunden besteht, kann beispielsweise die Auswertung "Lohnkonto Firma" in GO! Lohn erstellt werden.
Abzugs-Lohnarten wie beispielsweise 2360 "Abzug Absenzen" für Monatslöhner sind auf das Haben-Konto zu buchen, da dieser Abzug eine Aufwandminderung darstellt. Bei der Lohnart 2360 steht ein Minus-Betrag in der Lohnabrechnung, auf Buchungsbeleg bzw. für den Export in eine Buchhaltungssoftware wird der Betrag ohne Vorzeichen übermittelt; die Steuerung von Plus/Minus erfolgt durch die Steuerung von Soll/Haben (vgl. auch Vorzeichen von Lohnarten und Kontierung).
Die einzigen Abzugslohnarten vor 5000 "BRUTTOLOHN" sind 2360-2392 Abzüge Monatslöhner und die Abzüge für Kurzarbeit und Schlechtwetter bei Monatslöhnern.
Es gibt einige Lohnarten, die von diesem Schema abweichen und speziell zu kontieren sind:
FAK-relevante Zulagen: Diese können gegen den entsprechenden Kreditor gebucht werden.
Naturalleistungen/geldwerte Vorteile: Diese benötigen ein Gegenkonto, da der Betrag nur ausgewiesen wird.
Leistungen Dritter: Je nachdem, ob die Beträge direkt ausbezahlt oder deklariert werden.
Kurzarbeit und Schlechtwetter: Der Lohnausfall Stundenlöhner ist nicht zu kontieren.
13. Monatslohn, Ferien und Feiertage: Je nach Vorgehensweise ist anders zu kontieren.