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Leistungen Dritter

Leistungen Dritter sind Gelder, welche von Dritten über die Firma dem Arbeitnehmer ausbezahlt werden (vgl. Lohnartengruppe "Leistungen Dritter").

Wichtig: Um nicht die Kontierung auf dem einzelnen Mitarbeiter ändern zu müssen, ist es einfacher, diese Lohnarten pro Firma konsequent entweder immer als Auszahlung oder immer als Deklaration einzusetzen.

Die Zahlung durch die Versicherung wird in der Regel in der Buchhaltung als Aufwand-Minderung (z.B. Bank an Lohnaufwand) gebucht.

Es bestehenden zwei Möglichkeiten:

 

Da dies eine aufbauende Lohnart darstellt, ist diese wie auch ein Monats- oder Stundenlohn auf ein Aufwandkonto im Soll zu buchen.

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

3700-3811

mit Lohnart 0905 (ohne 3900 "Korrektur Taggelder")

Aufwand Lohn

 

Der Lohnaufwand in der Buchhaltung wird durch die Zahlung durch die Versicherung vermindert (z.B. Bank an Lohnaufwand).

 

In der Regel werden die Lohnarten in dem Fall nicht kontiert, da diese ausschliesslich zur Deklaration dienen. Andernfalls müsste ein Konto und ein Gegenkonto festgelegt werden.