Leistungen Dritter sind Gelder, welche von Dritten über die Firma dem Arbeitnehmer ausbezahlt werden (vgl. Lohnartengruppe "Leistungen Dritter").
Wichtig: Um nicht die Kontierung auf dem einzelnen Mitarbeiter ändern zu müssen, ist es einfacher, diese Lohnarten pro Firma konsequent entweder immer als Auszahlung oder immer als Deklaration einzusetzen.
Die Zahlung durch die Versicherung wird in der Regel in der Buchhaltung als Aufwand-Minderung (z.B. Bank an Lohnaufwand) gebucht.
Es bestehenden zwei Möglichkeiten:
Zur Auszahlung: Mit Lohnart 0905, "Leistungen Dritter" werden direkt an Mitarbeiter ausbezahlt.
Da dies eine aufbauende Lohnart darstellt, ist diese wie auch ein Monats- oder Stundenlohn auf ein Aufwandkonto im Soll zu buchen.
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
3700-3811 |
mit Lohnart 0905 (ohne 3900 "Korrektur Taggelder") |
Aufwand Lohn |
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Der Lohnaufwand in der Buchhaltung wird durch die Zahlung durch die Versicherung vermindert (z.B. Bank an Lohnaufwand).
Zur Deklaration: Ohne Lohnart 0905, "Leistung Dritter" wird ausgewiesen und mit Lohnart 3900 "Korrektur Taggelder" wieder abgezogen.
In der Regel werden die Lohnarten in dem Fall nicht kontiert, da diese ausschliesslich zur Deklaration dienen. Andernfalls müsste ein Konto und ein Gegenkonto festgelegt werden.