Wichtig: Dieses Kapitel mit den folgenden Unterkapiteln ist ein grober Leitfaden in einer Erstversion. Plancal wird dieses Kapitel noch einem Treuhänder zur Korrektur vorlegen. Grundsätzlich ist der Anwender von GO! Lohn für die Einhaltung der Buchhaltungsrichtlinien verantwortlich. Plancal haftet nicht für Fehler und Mängel dieser Unterlagen und übernimmt keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt auf Nutzung dieses Materials zurückzuführen sind.
In der Praxis bestehen unterschiedliche Arten, wie die Lohndaten für die Hauptbuchhaltung kontiert werden. In der Regel wird zwischen den folgenden Hauptmöglichkeiten unterschieden.
Wichtig: Brutto- und Netto darf hier nicht wörtlich genommen werden, da in den Bruttolohn beispielsweise auch Leistungen Dritter zählen. Auch werden Beiträge wie Kinder- und Ausbildungszulagen in der Regel anders kontiert (vgl. weiter unten). Es sollte also nicht das Zwischentotal 5000 "BRUTTOLOHN" respektive 6500 "NETTOLOHN" kontiert werden.
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Bruttolohn mit Arbeitgeberbeiträgen |
Bruttolohn ohne Arbeitgeberbeiträge |
Nettolohn mit Arbeitgeberbeiträgen |
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Grundregeln |
Bruttolöhne auf Lohnaufwandkonten Sozialabzüge auf Kreditorenkonto Sozialbeiträge Arbeitgeber auf Kreditorenkonto |
Bruttolöhne auf Lohnaufwandkonten Sozialabzüge auf Kreditorenkonto Sozialbeiträge Arbeitgeber nicht gebucht |
Lohnaufwand-Konto enthält ausschliesslich Lohnaufwand Sozialversicherungsaufwand-Aufwand mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträgen (AN/AG-Anteil in Buchhaltung nicht ersichtlich) |
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Vor-Nachteile |
Bilanzwahrheit jederzeit gewährt Sozialversicherungs-Kreditoren müssen in Buchhaltung per Ende Jahr bereinigt werden. |
Bilanzwahrheit nur zum Jahresabschluss, keine exakten Zahlen während des Jahres, da Arbeitgeberbeiträge nicht berücksichtigt sind. |
Andere Sicht auf Erfolgsrechnung und Bilanz |
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Soll |
Haben |
Soll |
Haben |
Soll |
Haben |
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Bruttolohn |
Lohnaufwand |
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Lohnaufwand |
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Nettolohn |
Bank |
Bank |
Lohnaufwand |
Bank |
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Sozial-Abzüge |
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Kred. Sozialversicherung |
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Kred. Sozialversicherung |
Soz.Aufwand |
Kred. Sozialversicherung |
Sozialvers. AG |
Soz.Aufwand |
Kred. Sozialversicherung |
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- |
Soz.Aufwand |
Kred. Sozialversicherung |
Hinweis: Revisoren und Sozialversicherer empfehlen in der Regel die Methode Bruttolohn mit Arbeitgeberleistungen, da dies die Revision und Transparenz vereinfacht.
Wenn Rückstellungen für den 13. Monatslohn respektive Arbeitgeber-Beiträge gespeichert werden, ist der Vorteil, dass die Bilanzwahrheit jederzeit gewährt ist. Da die Beträge für den 13. Monatslohn und die Arbeitgeber-Beiträge jeden Monat als Rückstellungen gebucht werden, stimmen Bilanz und Erfolgsrechnung mit den wirklichen Aufwendungen überein. Wenn diese nicht bzw. erst bei der Verrechnung Ende Jahr gebucht werden, stimmen Bilanz und Erfolgsrechnung erst wieder Ende Jahr, da erst dann die Zahlungen des 13. und der Arbeitgeber-Beiträge gebucht werden.
In der Regel wird empfohlen, pro Sozialversicherer (AHV, UVG, KTG, BVG etc.) je ein Kreditoren- und ein Aufwandkonto zu führen.
In den folgenden Unterkapiteln finden Sie die folgenden Informationen:
Beispiele für Brutto- und Nettolohnverbuchung: Anhand von einem einfachen Beispiel werden die grundlegenden Buchungssätze erklärt.
Vorzeichen von Lohnarten und Kontierung: Grundsätzlich werden Beträge ohne Vorzeichen für Kontierung und Export in Buchhaltungssoftware mitgegeben, die Steuerung erfolgt über Soll/Haben.
Lohnarten bis 5000 Bruttolohn: Wie die aufbauenden Lohnarten vor dem Bruttolohn kontiert werden können.
Lohnarten ab 5000 Bruttolohn: Wie die weiteren Lohnarten wie Sozialversicherungen, Spesen, Zahlungen etc. kontiert werden können.