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Arten der Kontierung

Wichtig: Dieses Kapitel mit den folgenden Unterkapiteln ist ein grober Leitfaden in einer Erstversion. Plancal wird dieses Kapitel noch einem Treuhänder zur Korrektur vorlegen. Grundsätzlich ist der Anwender von GO! Lohn für die Einhaltung der Buchhaltungsrichtlinien verantwortlich. Plancal haftet nicht für Fehler und Mängel dieser Unterlagen und übernimmt keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt auf Nutzung dieses Materials zurückzuführen sind.

In der Praxis bestehen unterschiedliche Arten, wie die Lohndaten für die Hauptbuchhaltung kontiert werden. In der Regel wird zwischen den folgenden Hauptmöglichkeiten unterschieden.

Wichtig: Brutto- und Netto darf hier nicht wörtlich genommen werden, da in den Bruttolohn beispielsweise auch Leistungen Dritter zählen. Auch werden Beiträge wie Kinder- und Ausbildungszulagen in der Regel anders kontiert (vgl. weiter unten). Es sollte also nicht das Zwischentotal 5000 "BRUTTOLOHN" respektive 6500 "NETTOLOHN" kontiert werden.

 

Bruttolohn mit Arbeitgeberbeiträgen

Bruttolohn ohne Arbeitgeberbeiträge

Nettolohn mit Arbeitgeberbeiträgen

Grundregeln

Bruttolöhne auf Lohnaufwandkonten

Sozialabzüge auf Kreditorenkonto

Sozialbeiträge Arbeitgeber auf Kreditorenkonto

Bruttolöhne auf Lohnaufwandkonten

Sozialabzüge auf Kreditorenkonto

Sozialbeiträge Arbeitgeber nicht gebucht

Lohnaufwand-Konto enthält ausschliesslich Lohnaufwand

Sozialversicherungsaufwand-Aufwand mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträgen (AN/AG-Anteil in Buchhaltung nicht ersichtlich)

Vor-Nachteile

Bilanzwahrheit jederzeit gewährt

Sozialversicherungs-Kreditoren müssen in Buchhaltung per Ende Jahr bereinigt werden.

Bilanzwahrheit nur zum Jahresabschluss, keine exakten Zahlen während des Jahres, da Arbeitgeberbeiträge nicht berücksichtigt sind.

Andere Sicht auf Erfolgsrechnung und Bilanz

 

Soll

Haben

Soll

Haben

Soll

Haben

Bruttolohn

Lohnaufwand

 

Lohnaufwand

 

 

 

Nettolohn

 

Bank

 

Bank

Lohnaufwand

Bank

Sozial-Abzüge

 

Kred. Sozialversicherung

 

Kred. Sozialversicherung

Soz.Aufwand

Kred. Sozialversicherung

Sozialvers. AG

Soz.Aufwand

Kred. Sozialversicherung

-

-

Soz.Aufwand

Kred. Sozialversicherung

Hinweis: Revisoren und Sozialversicherer empfehlen in der Regel die Methode Bruttolohn mit Arbeitgeberleistungen, da dies die Revision und Transparenz vereinfacht.

Wenn Rückstellungen für den 13. Monatslohn respektive Arbeitgeber-Beiträge gespeichert werden, ist der Vorteil, dass die Bilanzwahrheit jederzeit gewährt ist. Da die Beträge für den 13. Monatslohn und die Arbeitgeber-Beiträge jeden Monat als Rückstellungen gebucht werden, stimmen Bilanz und Erfolgsrechnung mit den wirklichen Aufwendungen überein. Wenn diese nicht bzw. erst bei der Verrechnung Ende Jahr gebucht werden, stimmen Bilanz und Erfolgsrechnung erst wieder Ende Jahr, da erst dann die Zahlungen des 13. und der Arbeitgeber-Beiträge gebucht werden.

In der Regel wird empfohlen, pro Sozialversicherer (AHV, UVG, KTG, BVG etc.) je ein Kreditoren- und ein Aufwandkonto zu führen.

In den folgenden Unterkapiteln finden Sie die folgenden Informationen: