Für die Lohnarten der Lohnartengruppen "Feiertagsentschädigung", "Feriengeld" und "13. Monatslohn" können Akonto und Rückstellungen gebildet werden, oder die entsprechenden Beträge werden direkt auf der Lohnabrechnung ausbezahlt.
Wie bei den Arbeitgeber-Beiträgen für Sozialversicherungen wird empfohlen, Akonto- und Rückstellungs-Bildungen zu kontieren, damit die Bilanzwahrheit zu jedem Zeitpunkt gegeben ist.
Beispiel: Auch wenn der 13. erst Ende Jahr ausbezahlt wird, sollte die entsprechende Rückstellung jeden Monat gebucht werden, da der Aufwand in der Erfolgsrechnung im entsprechenden Monat anfällt (vgl. weiter vorne Arten der Kontierung).
Wichtig: Nach dem Jahreswechsel bzw. ab 1. Januar werden nicht ausgeglichene Rückstellungen- und Akonto-Beträge in GO! Lohn automatisch auf 0 gesetzt. Falls Akonto und Rückstellungen nicht vollständig ausbezahlt worden sind, muss in der Buchhaltung das entsprechende Konto manuell ausgeglichen werden (Passiv Kreditor Akonto/Rückstellung).
Akonto
Die Akonto-Lohnarten werden besonders bei Stundenlöhnern eingesetzt, um den Anteil 13., Ferien und Feiertage direkt auf der Lohnabrechnung auszuweisen.
Hinweis: Je nach Quellensteuer-Regelung (kantonal) müssten die Akonto-Lohnarten direkt ausbezahlt werden. Das Verfahren der Akonto-Bildung wird nicht von allen Quellensteuerämtern toleriert, da dadurch die Progression bei der Auszahlung des 13. im Dezember umgangen wird.
Wird das Akonto direkt durch die Akonto-Auszahlungs-Lohnart zu 100 Prozent ausbezahlt, genügt es, diese Lohnart (analog zum Stundenlohn) zu kontieren:
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
3507, 3527, 3547 |
Auszahlung Akonto mit Menge 100 Prozent |
Aufwand Lohn |
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Wird jedoch das Akonto nicht direkt oder nur zum Teil ausbezahlt, sollte zusätzlich die Akonto-Bildung kontiert werden:
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
3500-3502, 3520, 3522, 3540 |
Akonto-Bildung |
Aufwand Lohn |
Passiv Kreditor Akonto |
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3506, 3526, 3546 |
Auszahlung Akonto Pauschalbetrag |
Passiv Kreditor Akonto |
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Bei dieser Art der Verbuchung zählt die Akonto-Bildung direkt in den Lohnaufwand, bei der Auszahlung wird die entsprechende Schuld beglichen. Das Gegenkonto zur Schuldbegleichung für den Sammelbeleg ist das Auszahlungs-Konto (Bank), der Ausgleich der Sammelbuchung aus GO! Lohn für diese Lohnarten erfolgt über die Kontierung der Auszahlungslohnarten (vgl. Auszahlungen und Rückbehalte).
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet und in der Regel Ende Jahr ausbezahlt. Die Buchung kann wie oben bei der Akonto-Bildung erst bei der Auszahlung erfolgen, für die Bilanzwahrheit während des Jahres empfehlen wir die folgenden Kontierung:
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
3530, 3532, 3550 |
Rückstellungs-Bildung |
Aufwand Lohn |
Passiv Kreditor Rückstellung |
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3536, 3537, 3558, 3559 |
Auszahlung der Rückstellungen |
Passiv Kreditor Rückstellung |
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Die Rückstellungen zählen bei jeder Lohnabrechnung direkt in den Lohnaufwand, bei der Auszahlung wird die entsprechende Schuld beglichen. Das Gegenkonto zur Schuldbegleichung für den Sammelbeleg ist das Auszahlungs-Konto (Bank): Der Ausgleich der Sammelbuchung aus GO! Lohn für diese Lohnarten erfolgt über die Kontierung der Auszahlungslohnarten (vgl. Auszahlungen und Rückbehalte).
Direkte Auszahlung (ohne Rückstellung/Akonto)
Werden Anteil 13., Ferien und Feiertage direkt ausbezahlt, können die entsprechenden Lohnarten (wie Monats- oder Stundenlöhne) kontiert werden:
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
1530-1531, 1540-1541, 3566 |
Direkte Auszahlung |
Aufwand Lohn |
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Der Ausgleich der Sammelbuchung aus GO! Lohn für diese Lohnarten erfolgt über die Kontierung der Auszahlungslohnarten (vgl. Auszahlungen und Rückbehalte).
Übersicht über die entsprechenden Lohnarten:
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Akonto-Bildung |
Rückstellung-Bildung |
Auszahlung Akonto/ Rückstellung |
Direkte Auszahlung (ohne Rückstellung/Akonto) |
Saldo (zur Info auf Lohnabrechnung, nicht zu kontieren) |
Feiertage |
3500, 3501, 3502 |
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3506, 3507 |
1530, 1531, 1532 |
7400 |
Ferien |
3520, 3522 |
3530, 3532 |
3526, 3527 (Akonto) |
1540, 1541 |
7500 (Akonto) |
13. Monatslohn |
3540 |
3550 |
3546, 3547 (Akonto) |
3566 |
7700 (Akonto) |