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13. Monatslohn, Ferien und Feiertage

Für die Lohnarten der Lohnartengruppen "Feiertagsentschädigung", "Feriengeld" und "13. Monatslohn" können Akonto und Rückstellungen gebildet werden, oder die entsprechenden Beträge werden direkt auf der Lohnabrechnung ausbezahlt.

Wie bei den Arbeitgeber-Beiträgen für Sozialversicherungen wird empfohlen, Akonto- und Rückstellungs-Bildungen zu kontieren, damit die Bilanzwahrheit zu jedem Zeitpunkt gegeben ist.

Beispiel: Auch wenn der 13. erst Ende Jahr ausbezahlt wird, sollte die entsprechende Rückstellung jeden Monat gebucht werden, da der Aufwand in der Erfolgsrechnung im entsprechenden Monat anfällt (vgl. weiter vorne Arten der Kontierung).

Wichtig: Nach dem Jahreswechsel bzw. ab 1. Januar werden nicht ausgeglichene Rückstellungen- und Akonto-Beträge in GO! Lohn automatisch auf 0 gesetzt. Falls Akonto und Rückstellungen nicht vollständig ausbezahlt worden sind, muss in der Buchhaltung das entsprechende Konto manuell ausgeglichen werden (Passiv Kreditor Akonto/Rückstellung).

 

Akonto

Die Akonto-Lohnarten werden besonders bei Stundenlöhnern eingesetzt, um den Anteil 13., Ferien und Feiertage direkt auf der Lohnabrechnung auszuweisen.

Hinweis: Je nach Quellensteuer-Regelung (kantonal) müssten die Akonto-Lohnarten direkt ausbezahlt werden. Das Verfahren der Akonto-Bildung wird nicht von allen Quellensteuerämtern toleriert, da dadurch die Progression bei der Auszahlung des 13. im Dezember umgangen wird.

Wird das Akonto direkt durch die Akonto-Auszahlungs-Lohnart zu 100 Prozent ausbezahlt, genügt es, diese Lohnart (analog zum Stundenlohn) zu kontieren:

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

3507, 3527, 3547

Auszahlung Akonto mit Menge 100 Prozent

Aufwand Lohn

 

Wird jedoch das Akonto nicht direkt oder nur zum Teil ausbezahlt, sollte zusätzlich die Akonto-Bildung kontiert werden:

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

3500-3502, 3520, 3522, 3540

Akonto-Bildung

Aufwand Lohn

Passiv Kreditor Akonto

3506, 3526, 3546
3507, 3527, 3547

Auszahlung Akonto Pauschalbetrag
Auszahlung Akonto mit Menge X Prozent

Passiv Kreditor Akonto

 

Bei dieser Art der Verbuchung zählt die Akonto-Bildung direkt in den Lohnaufwand, bei der Auszahlung wird die entsprechende Schuld beglichen. Das Gegenkonto zur Schuldbegleichung für den Sammelbeleg ist das Auszahlungs-Konto (Bank), der Ausgleich der Sammelbuchung aus GO! Lohn für diese Lohnarten erfolgt über die Kontierung der Auszahlungslohnarten (vgl. Auszahlungen und Rückbehalte).

 

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet und in der Regel Ende Jahr ausbezahlt. Die Buchung kann wie oben bei der Akonto-Bildung erst bei der Auszahlung erfolgen, für die Bilanzwahrheit während des Jahres empfehlen wir die folgenden Kontierung:

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

3530, 3532, 3550

Rückstellungs-Bildung

Aufwand Lohn

Passiv Kreditor Rückstellung

3536, 3537, 3558, 3559

Auszahlung der Rückstellungen

Passiv Kreditor Rückstellung

 

Die Rückstellungen zählen bei jeder Lohnabrechnung direkt in den Lohnaufwand, bei der Auszahlung wird die entsprechende Schuld beglichen. Das Gegenkonto zur Schuldbegleichung für den Sammelbeleg ist das Auszahlungs-Konto (Bank): Der Ausgleich der Sammelbuchung aus GO! Lohn für diese Lohnarten erfolgt über die Kontierung der Auszahlungslohnarten (vgl. Auszahlungen und Rückbehalte).

 

Direkte Auszahlung (ohne Rückstellung/Akonto)

Werden Anteil 13., Ferien und Feiertage direkt ausbezahlt, können die entsprechenden Lohnarten (wie Monats- oder Stundenlöhne) kontiert werden:

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

1530-1531, 1540-1541, 3566

Direkte Auszahlung

Aufwand Lohn

 

Der Ausgleich der Sammelbuchung aus GO! Lohn für diese Lohnarten erfolgt über die Kontierung der Auszahlungslohnarten (vgl. Auszahlungen und Rückbehalte).

 

Übersicht über die entsprechenden Lohnarten:

 

Akonto-Bildung

Rückstellung-Bildung

Auszahlung Akonto/ Rückstellung

Direkte Auszahlung (ohne Rückstellung/Akonto)

Saldo (zur Info auf Lohnabrechnung, nicht zu kontieren)

Feiertage

3500, 3501, 3502

 

3506, 3507

1530, 1531, 1532

7400

Ferien

3520, 3522

3530, 3532

3526, 3527 (Akonto)
3536, 3537 (Rückstellung)

1540, 1541

7500 (Akonto)
7600 (Rückstellung)

13. Monatslohn

3540

3550

3546, 3547 (Akonto)
3558, 3559 (Rückstellung)

3566

7700 (Akonto)
7800 (Rückstellung)