Hinweis: Zur Kontierung der FAK-Arbeitgeber- und allenfalls auch Arbeitnehmerbeiträge vgl. Sozialversicherungen. Hier sind ausschliesslich die Lohnarten zur Auszahlung der FAK-relevanten Familienzulagen (vgl. Lohnartengruppe "Familienzulagen für FAK-Abrechnung") beschrieben.
Bruttolohnverbuchung:
Da die FAK-relevanten Zulagen vom Arbeitgeber ausbezahlt, jedoch von der FAK-Kasse wieder zurückerstattet werden, zählen diese Zulagen nicht zum Lohnaufwand.
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
3000-3066 |
Familienzulagen für FAK-Abrechnung: die FAK-relevanten Kinder-, Ausbildungs-, Geburts- und Adoptionszulagen. |
Passiv Kreditor |
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Da oft die FAK-Versicherung zugleich der AHV-Versicherer ist und die Zulagen zurückerstattet werden, werden die Beiträge oft direkt mit der AHV-Endabrechnung verrechnet. Falls dies so ist, kann der Betrag auf denselben Kreditor gebucht werden. Falls die Endabrechnung separat erfolgt, kann ein eigenes Kreditor-Konto FAK in der Buchhaltung eingerichtet werden.
Durch Buchung auf das Soll-Konto des Kreditors wird der Betrag des Kontos gemindert: Durch die Auszahlung der FAK-relevanten Familienzulagen sinkt die Schuld gegenüber der AHV- respektive Familienausgleichs-Kasse.
(Für die Sammelbuchung wird dieser Betrag durch die Erhöhung der Auszahlungs-Lohnart ausgeglichen.)
Nettolohnverbuchung:
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
3000-3066 |
Familienzulagen für FAK-Abrechnung |
Aufwand Arbeitgeber |
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Hier wird das Aufwandkonto mit den Arbeitgeberleistungen belastet.
Hinweis: Die Rückvergütung durch die Familienausgleichkasse ist in dem Fall in der Buchhaltung als Aufwandminderung zu buchen. Es ist zu beachten, dass die Kinderzulagen quellensteuerpflichtig sind. Bei Mitarbeitern mit FAK-Zulagen und Quellensteuern wird der quellensteuerbereinigte Nettoaufwand gebucht, dies ergibt eine Differenz zu der effektiven FAK-Rückerstattung.