Mit den Lohnarten der Lohnartengruppe "Sozialabzüge" werden die Sozialversicherungen abgezogen. Es gibt manuelle Abzüge (z.B. 5400 "Paritätische Kommission"), semimanuelle Lohnarten für Arbeitgeber-Rückstellungen (z.B. 5105 "AHV-Verwaltungskosten-Arbeitgeber") und automatische Lohnarten für Arbeitnehmer-Abzüge und Arbeitgeber-Beiträge.
Bezüglich Kontierung ist zwischen den Arbeitnehmer-Abzügen und den Arbeitgeber-Beiträgen zu unterscheiden. (Dies erkennt man z.B. anhand der Steuerung in der Spalte "Netto": Netto-Abzüge sind Arbeitnehmer-Abzüge, ohne Einträge in Spalte Netto sind es Arbeitgeber-Beiträge.) Eine Liste der entsprechenden Lohnarten finden Sie weiter unten.
Wie weiter oben gesehen, sind die Sozialversicherungen anders zu kontieren, je nachdem, ob die Methode Brutto- oder Nettolohnverbuchung angewendet wird.
Es wird empfohlen, pro Versicherer ein Kreditorenkonto zu führen. Wenn die Familienausgleichskasse (FAK) die AHV ist, genügt je nach Abrechnungsart ein Kreditorenkonto (vgl. FAK-relevante Zulagen). Treuhänder empfehlen zudem in der Regel, pro Versicherer ein Aufwandskonto zu führen.
Bruttolohnverbuchung: Arbeitnehmer-Abzüge
Die Abzüge vermindern die Auszahlung, entsprechend braucht es kein Gegenkonto. Der Betrag ist auf den Kreditor Sozialversicherung zu buchen, da dies eine Schuld darstellt, die in Zukunft zu begleichen ist.
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
Arbeitnehmer-Abzug |
Passiv Kreditor |
|
|
Die Buchung erhöht die Schuld bei der entsprechenden Versicherung.
Bruttolohnverbuchung: Arbeitgeber-Beiträge (Rückstellungen)
Die Arbeitgeber-Beiträge stellen einen Aufwand dar, zugleich ist die Schuld gegenüber der Versicherung zu buchen.
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
Arbeitgeber-Beitrag (Rückstellungen) |
Aufwand Sozialversicherung |
Passiv Kreditor |
|
Hinweis: Die Arbeitgeber-Beiträge müssen nicht zwingend kontiert werden (die Sammelbuchung ist auch ohne diese Buchung ausgeglichen), für die Bilanzwahrheit wird empfohlen, diese auch zu kontieren (vgl. weiter oben Arten der Kontierung).
Nettolohnverbuchung: Arbeitnehmer-Abzüge
Bei der Nettolohnverbuchung wird mit Arbeitgeberleistungen gebucht. Auf dem Lohnaufwandkonto wird ausschliesslich der reine Lohnaufwand ohne Sozialleistungsanteile ausgewiesen. Auf den Sozialversicherungsaufwand wird der vollständige Sozialversicherungsbetrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge) ausgewiesen.
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
Arbeitnehmer-Abzug |
Aufwand Sozialversicherung |
Passiv Kreditor Sozialversicherung |
|
Nettolohnverbuchung: Arbeitgeber-Beiträge (Rückstellungen)
Die Arbeitgeber-Beiträge stellen einen Aufwand dar, zugleich ist die Schuld gegenüber der Versicherung zu buchen.
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
Arbeitgeber-Beitrag (Rückstellungen) |
Aufwand Sozialversicherung |
Passiv Kreditor Sozialversicherung |
|
Lohnarten:
Um die Arbeitnehmer-Abzüge und Arbeitgeber-Beiträge einfacher zu kontieren, haben wir für Sie die folgende Übersicht zusammengestellt. In der Regel sollten ausschliesslich diejenigen Lohnarten kontiert werden, die tatsächlich eingesetzt werden.
Versicherungsart |
Lohnart Arbeitnehmer |
Lohnart Arbeitgeber |
AHV |
5100 |
5101 |
ALV |
5110 |
5111 |
ALVZ |
5120 |
5121 |
UVG |
5130 |
5131 NBUV |
UVGZ 1/2 |
5150/5155 |
5151/5156 |
KTG 1/2 |
5160/5165 |
5161/5166 |
KTG manuell |
5180 bis 5185 |
5190 |
FAK (Familienausgleichskasse) |
5330 * |
5331 |
FAR (Flexibler Altersrücktritt) |
5301 |
5302 |
VRM (Vor-Ruhestands-Modell) |
5306 |
5307 |
BVG automatisch ** |
5200 |
5201 |
BVG manuell |
5260 |
5261 |
Ferienkasse-Arbeitgeber |
|
5362 |
Paritätische Kommission |
5400/5401 |
|
* ausschliesslich im Kanton Wallis.
** Die Lohnarten 5230-5236 sind Reserve für eine zukünftige Lösung, diese sind derzeit nicht zu kontieren.