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Sozialversicherungen

Mit den Lohnarten der Lohnartengruppe "Sozialabzüge" werden die Sozialversicherungen abgezogen. Es gibt manuelle Abzüge (z.B. 5400 "Paritätische Kommission"), semimanuelle Lohnarten für Arbeitgeber-Rückstellungen (z.B. 5105 "AHV-Verwaltungskosten-Arbeitgeber") und automatische Lohnarten für Arbeitnehmer-Abzüge und Arbeitgeber-Beiträge.

Bezüglich Kontierung ist zwischen den Arbeitnehmer-Abzügen und den Arbeitgeber-Beiträgen zu unterscheiden. (Dies erkennt man z.B. anhand der Steuerung in der Spalte "Netto": Netto-Abzüge sind Arbeitnehmer-Abzüge, ohne Einträge in Spalte Netto sind es Arbeitgeber-Beiträge.) Eine Liste der entsprechenden Lohnarten finden Sie weiter unten.

Wie weiter oben gesehen, sind die Sozialversicherungen anders zu kontieren, je nachdem, ob die Methode Brutto- oder Nettolohnverbuchung angewendet wird.

Es wird empfohlen, pro Versicherer ein Kreditorenkonto zu führen. Wenn die Familienausgleichskasse (FAK) die AHV ist, genügt je nach Abrechnungsart ein Kreditorenkonto (vgl. FAK-relevante Zulagen). Treuhänder empfehlen zudem in der Regel, pro Versicherer ein Aufwandskonto zu führen.

 

Bruttolohnverbuchung: Arbeitnehmer-Abzüge

Die Abzüge vermindern die Auszahlung, entsprechend braucht es kein Gegenkonto. Der Betrag ist auf den Kreditor Sozialversicherung zu buchen, da dies eine Schuld darstellt, die in Zukunft zu begleichen ist.

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

Arbeitnehmer-Abzug

Passiv Kreditor
Sozialversicherung

 

Die Buchung erhöht die Schuld bei der entsprechenden Versicherung.

Bruttolohnverbuchung: Arbeitgeber-Beiträge (Rückstellungen)

Die Arbeitgeber-Beiträge stellen einen Aufwand dar, zugleich ist die Schuld gegenüber der Versicherung zu buchen.

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

Arbeitgeber-Beitrag (Rückstellungen)

Aufwand Sozialversicherung

Passiv Kreditor
Sozialversicherung

Hinweis: Die Arbeitgeber-Beiträge müssen nicht zwingend kontiert werden (die Sammelbuchung ist auch ohne diese Buchung ausgeglichen), für die Bilanzwahrheit wird empfohlen, diese auch zu kontieren (vgl. weiter oben Arten der Kontierung).

 

Nettolohnverbuchung: Arbeitnehmer-Abzüge

Bei der Nettolohnverbuchung wird mit Arbeitgeberleistungen gebucht. Auf dem Lohnaufwandkonto wird ausschliesslich der reine Lohnaufwand ohne Sozialleistungsanteile ausgewiesen. Auf den Sozialversicherungsaufwand wird der vollständige Sozialversicherungsbetrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge) ausgewiesen.

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

Arbeitnehmer-Abzug

Aufwand Sozialversicherung

Passiv Kreditor Sozialversicherung

Nettolohnverbuchung: Arbeitgeber-Beiträge (Rückstellungen)

Die Arbeitgeber-Beiträge stellen einen Aufwand dar, zugleich ist die Schuld gegenüber der Versicherung zu buchen.

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

Arbeitgeber-Beitrag (Rückstellungen)

Aufwand Sozialversicherung

Passiv Kreditor Sozialversicherung

 

Lohnarten:

Um die Arbeitnehmer-Abzüge und Arbeitgeber-Beiträge einfacher zu kontieren, haben wir für Sie die folgende Übersicht zusammengestellt. In der Regel sollten ausschliesslich diejenigen Lohnarten kontiert werden, die tatsächlich eingesetzt werden.

Versicherungsart

Lohnart Arbeitnehmer

Lohnart Arbeitgeber

AHV

5100

5101
5105 Verwaltungskosten

ALV

5110

5111

ALVZ

5120

5121

UVG

5130

5131 NBUV
5141 BUV

UVGZ 1/2

5150/5155

5151/5156

KTG 1/2

5160/5165

5161/5166

KTG manuell

5180 bis 5185

5190

FAK (Familienausgleichskasse)

5330 *

5331

FAR (Flexibler Altersrücktritt)

5301

5302

VRM (Vor-Ruhestands-Modell)

5306

5307

BVG automatisch **

5200
5210
5220

5201
5211
5221

BVG manuell

5260
5265
5270

5261
5266
5271

Ferienkasse-Arbeitgeber

 

5362

Paritätische Kommission

5400/5401

 

*  ausschliesslich im Kanton Wallis.

** Die Lohnarten 5230-5236 sind Reserve für eine zukünftige Lösung, diese sind derzeit nicht zu kontieren.