Vom Arbeitgeber dem Mitarbeiter abgegebene Naturalleistungen und geldwerte Vorteile (vgl. Lohnartengruppe "Naturalleistungen/geldwerte Vorteile") wie z.B. Verpflegung, Privatanteil Geschäftswagen, verbilligte Wohnung und Arbeitnehmeraktien werden in der Lohnabrechnung zum Bruttolohn hinzugezählt, vom Nettolohn jedoch wieder abgezogen (Lohnart 6400 "Ausgleich Naturalleistungen/geldwerte Vorteile").
Ebenso funktionieren die Lohnarten der Lohnartengruppe "Vom AG übernommene/bezahlte Versicherungsbeiträge", diese sind entsprechend gleich zu kontieren.
Da die Entlöhnung nicht in Form einer Lohnzahlung erfolgt, braucht es jeweils ein Konto und ein Gegenkonto.
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
3600-3610 4201-4208 |
Naturalleistungen/geldwerte Vorteile Vom Arbeitgeber übernommene/bezahlte Versicherungsbeiträge |
Aufwand Lohn Aufwand Lohn |
Ertrag Aufwand Versicherung |
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Einige dieser Leistungen wie beispielsweise 3603 "Privatanteil Geschäftswagen" sind MwSt.-pflichtig. Bei MwSt.-pflichtigen Lohnarten ist jeweils der Betrag inklusive MwSt. auf der Lohnabrechnung zu erfassen. Für die MwSt.-Abrechnung ist der Betrag auf ein Konto zu buchen, das der MwSt.-Pflicht untersteht; es muss ein Konto ausgewählt werden, das erkennt, dass der Betrag Mehrwertsteuer-pflichtig ist und den entsprechenden Mehrwertsteuer-Betrag in der Buchhaltung entsprechend verbuchen kann.
In der Regel ist das Ertrag-Konto ein Nebenerlös, da es sich nicht um das Kerngeschäft der Firma handelt. Falls es sich um einen Teil des Kerngeschäfts geht wie z.B. die Immobilienvermietung, kann der Betrag auf das entsprechende Ertrag-Konto gebucht werden.
Bei den übernommenen Versicherungen sollte das Aufwand-Konto, wo die entsprechenden Versicherungsaufwände gebucht werden, als Gegenkonto dienen, da dieser Aufwand eigentlich als Lohnauswand anzusehen ist.