Eine Firma kann für seine Angestellten mehrere KTG-Versicherungslösungen mit verschiedenen Personengruppen und Kategorien haben. Je nach Versicherungslösung kann es vorkommen, dass einem MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. mehrere Codes zugeteilt werden. Die Versicherungslösungen und Ansätze erfassen Sie hier. Beim Mitarbeiter kann anschliessend die entsprechende Kategorie ausgewählt werden (vgl. Register Versicherungen).
Neben der Lösung mit den Prozentsätzen ist es möglich, dass der Versicherer fixe Beträge pro Mitarbeiter festlegt. In dem Fall sind die Beträge mit den manuellen Lohnarten 5180 - 5190 (vgl. Manuelle Sozialabzüge) abzuziehen. Dennoch ist die VersicherungspoliceUnter den Versicherungspolicen erfassen Sie Adressen, Prozentsätze und weitere Angaben zu Versicherungsunternehmen wie AHV, BVG (SUVA), UVG und den Verträgen mit diesen. für KTG (mit Versicherernummer, Policennummer etc.) zu hinterlegen (vgl. Versicherungspolice-Detail). Wenn mehrere KTG-Codes bei den Mitarbeitern zu hinterlegen sind, sollten diese wie hier erfasst werden, ab "Beitrag in %:" sind in dem Fall jedoch alle Felder auf 0 zu lassen, dann findet kein automatischer Abzug auf der LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. statt.
Hinweis: Für KTG bestehen die Auswertungen KTG-Abrechnung und KTG-Rekapitulation, die jährlich dem Versicherer zuzusenden sind. Auch bei Abzügen durch manuelle Lohnarten mit Fix-Beträgen wird der AHV-pflichtige Lohn korrekt ausgewiesen, der KTG-Lohn jedoch mit 0 angezeigt.
Eine Versicherung der Versicherungspolice KTG sieht wie folgt aus:
"Betrag Nr:" Reine Identifizierungsnummer für diesen Eintrag.
"Versicherungscode:" Der KTG Code, wie er nach der Erfassung hier auf dem Register Versicherungen ausgewählt werden kann.
"Beschreibung": Die Bezeichnung des KTG Codes. Sowohl der Code als auch die Beschreibung entnehmen Sie bitte der Police Ihres KTG-Versicherers.
"Arbeitnehmer/-geber:" Ob der weiter unten erfasste Beitrag für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gelten.
"Geschlecht:" Für welches Geschlecht der Beitrag gilt.
"Beitrag in %:" Der KTG-Beitrag, der vom KTG-pflichtigen Lohn auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters abgezogen wird.
"Mindestlohn pro Jahr:" Der minimale Jahreslohn, ab welchem der oben eingegebene Versicherungscode je nach Arbeitgeber/-nehmer und je nach Geschlecht berücksichtigt wird.
"Höchstlohn pro Jahr:" Der maximale Jahreslohn, ab welchem der oben eingegebene Versicherungscode je nach Arbeitgeber/-nehmer und je nach Geschlecht berücksichtigt wird.
Bei Mindest- und Höchstlohn pro Jahr ist jeweils der Betrag pro Jahr einzutragen, pro Lohnabrechnung wird aufgrund der Sozialversicherungs-Tage automatisch der Betrag der entsprechenden Lohnabrechnungsperiode berechnet (vgl. auch Berechnung der Sozialabzüge bzw. Berechnung KTG).
Hinweis: Auf der Versicherungspolice steht in der Regel der Prozent-Beitrag pro Unternehmen. Dieser kann auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Wie viel Prozent der Arbeitnehmer übernimmt, ist in der Regel im GAV oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Bei KTG-pflichtigen Mitarbeitern (aufgrund von KTG Code, Arbeitnehmer/-geber, Alter und Geschlecht ) wird der Ansatz von "Beitrag in %:" automatisch in die folgenden Lohnarten eingefügt (vgl. auch Automatische Sozialabzüge):
Bei den Mitarbeitern erfolgt die Auswahl eines oder mehrerer dieser KTG-Codes.
>>> Berechnung KTG