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ALVZ (Arbeitslosenversicherung-Zusatz-Lohn)

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Bundesrat einen ALV-Zusatz-Lohn einführen. Dazu wird ein weiterer Höchstlohn bestimmt. Beitragspflichtig ist der Lohn zwischen dem ALV-Höchstlohn und dem ALVZ-Höchstlohn.

ALVZ wird zum Teil in Schreiben auch ALV 2 (bzw. ALV ll) oder ALV Solidaritätsbeitrag genannt, diese Begriffe sind Synonyme.

Hinweis: Solange keine ALVZ besteht, braucht diese nicht erfasst zu werden. Sobald diese eingeführt wird, ist die VersicherungspoliceUnter den Versicherungspolicen erfassen Sie Adressen, Prozentsätze und weitere Angaben zu Versicherungsunternehmen wie AHV, BVG (SUVA), UVG und den Verträgen mit diesen. mit den entsprechenden Beiträgen zu erfassen. Falls nur eine Versicherungspolice erfasst wird, wird diese anschliessend automatisch bei allen Mitarbeitern auf dem Register Policen eingetragen.

Ab 1.1.2014 wurde vom Bund die Gesetzesänderung für die Deplafonierung des Solidaritätsprozents der ALV umgesetzt, dies bedeutet, dass für die ALVZ ab dem 1.1.2014 kein Höchstlohn pro Jahr zu erfassen ist. Da ein solcher Höchstlohn wieder eingeführt werden kann, wurde das Feld so in GO! Lohn beibehalten (ALVZ-Höchstlohn ist zudem ein Pflichtfeld bei Lohnstandard-CH). Ab dem 1.1.2014 bis zur nächsten Änderung empfehlen wir deshalb, einen möglichst hohen Jahreslohn z.B. mit 999'999.95 einzugeben, damit die ALVZ-Abzüge korrekt ermittelt werden. Der Höchstlohn pro Jahr muss höher sein als der höchste in Ihrem Unternehmen vorkommende jährliche ALV-pflichtige Lohnbestandteil (inkl. 13. und andere ALV-pflichtige Zulagen).

Hinweis: Für die ALVZ besteht dieselbe Auswertung wie für die AHV: die Auswertung AHV-Lohnbescheinigung, die jährlich dem Versicherer zuzusenden ist, enthält auch den ALVZ-pflichtigen Lohn.

Eine Versicherung der Versicherungspolice ALVZ sieht wie folgt aus:

Das Geschlecht, die Altersgrenze und der Mindestlohn werden von der ALV übernommen, bezüglich ALVZ gelten dieselben Regeln.

Hinweis: In der Regel steht auf den Angaben der ALV ein ALVZ-Mindestlohn. Dieser entspricht per Gesetz dem Höchstlohn der ALV und wird in GO! Lohn entsprechend verwendet. Entsprechend kann hier kein ALVZ-Mindestlohn erfasst werden.

Bei ALVZ-pflichtigen Mitarbeitern (aufgrund der ALV-pflicht) wird der "Beitrag in %:" automatisch in die folgenden Lohnarten eingefügt (vgl. auch Automatische Sozialabzüge):

>>> Berechnung ALVZ

Siehe auch