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ALV (Arbeitslosenversicherung)

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. ALV-pflichtig, es bestehen nur wenige Sonderfälle. Diese Regeln werden durch GO! Lohn automatisch eingehalten, sie lassen sich manuell nicht beeinflussen, ausser es handelt sich um einen "Sonderfall" (vgl. auch Register Versicherungen).

Wichtig: Im Gegensatz zur AHV ist ein Mitarbeiter, der das AHV-Rentenalter erreicht, nicht mehr ALV-pflichtig. Die Steuerung erfolgt automatisch durch GO! Lohn, bei Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters sind keine manuelle Arbeiten nötig (vgl. auch AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)).

Hinweis: Für die ALV bestehen dieselben Auswertungen wie für die AHV: die Auswertung AHV-Lohnbescheinigung, die jährlich dem Versicherer zuzusenden ist. Zudem ist die Jahresauswertung AHV-freie Personen und Lohnsummen für Revisionen aufzubewahren.

Eine VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV. der Versicherungspolice ALV sieht wie folgt aus:

Wenn Sie eine neue ALV-Versicherungspolice erstellen, werden die folgenden Einträge automatisch erstellt:

Sowohl für Männer als auch Frauen ist seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Prozentsatz einzugeben, damit die entsprechenden Beträge aufgrund des Alters automatisch ermittelt werden.

Bei ALV-pflichtigen Mitarbeitern (aufgrund von Alter, Geschlecht und kein "Sonderfall") wird der "Beitrag in %:" automatisch in die folgenden Lohnarten eingefügt (vgl. auch Automatische Sozialabzüge):

>>> Berechnung ALV

Siehe auch