Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. ALV-pflichtig, es bestehen nur wenige Sonderfälle. Diese Regeln werden durch GO! Lohn automatisch eingehalten, sie lassen sich manuell nicht beeinflussen, ausser es handelt sich um einen "Sonderfall" (vgl. auch Register Versicherungen).
Wichtig: Im Gegensatz zur AHV ist ein Mitarbeiter, der das AHV-Rentenalter erreicht, nicht mehr ALV-pflichtig. Die Steuerung erfolgt automatisch durch GO! Lohn, bei Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters sind keine manuelle Arbeiten nötig (vgl. auch AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)).
Hinweis: Für die ALV bestehen dieselben Auswertungen wie für die AHV: die Auswertung AHV-Lohnbescheinigung, die jährlich dem Versicherer zuzusenden ist. Zudem ist die Jahresauswertung AHV-freie Personen und Lohnsummen für Revisionen aufzubewahren.
Eine VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV. der Versicherungspolice ALV sieht wie folgt aus:
"Betrag Nr:" Reine Identifizierungsnummer für diesen Eintrag; die erste ALV-Police aufgrund der "Betrag Nr:" wird automatisch bei allen Mitarbeitern auf dem Register Policen eingetragen. Bei mehreren Policen ist die Police pro Mitarbeiter zuzuweisen (vgl. Register Policen).
"Arbeitnehmer/-geber:" Ob der weiter unten erfasste Beitrag für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gelten.
"Geschlecht:" Für welches Geschlecht der Beitrag gilt.
"Alter von/bis:" Altersgrenze für Arbeitnehmer/-geber-Beiträge, Männer und Frauen.
"Beitrag in %:" Der ALV-Beitrag für die oben gewählten Gruppen (Arbeitnehmer/geber, Männer/Frauen).
"Höchstlohn pro Jahr:" Der massgebende Lohn für die ALV ist nur bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes prämienpflichtig, der Höchstlohn pro Jahr beträgt seit 2008 126'000.00. Hier ist der Jahres-Höchstlohn einzutragen, pro LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. wird aufgrund der Sozialversicherungs-Tage automatisch der Höchstlohn dieser Lohnabrechnungsperiode berechnet (vgl. auch Berechnung der Sozialabzüge).
Wenn Sie eine neue ALV-Versicherungspolice erstellen, werden die folgenden Einträge automatisch erstellt:
Sowohl für Männer als auch Frauen ist seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Prozentsatz einzugeben, damit die entsprechenden Beträge aufgrund des Alters automatisch ermittelt werden.
Bei ALV-pflichtigen Mitarbeitern (aufgrund von Alter, Geschlecht und kein "Sonderfall") wird der "Beitrag in %:" automatisch in die folgenden Lohnarten eingefügt (vgl. auch Automatische Sozialabzüge):
>>> Berechnung ALV