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AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. AHV-pflichtig, es bestehen nur wenige Sonderfälle. Die AHV-Pflicht hängt vom Alter ab, Vorpensionierungen und andere betriebsinterne Regelungen haben keinen Einfluss auf die AHV-Pflicht. Diese Regeln werden durch GO! Lohn automatisch eingehalten, sie lassen sich manuell nicht beeinflussen, ausser es handelt sich um einen "Sonderfall" (vgl. auch Register Versicherungen).

Hinweis: Für die AHV besteht die Auswertung AHV-Lohnbescheinigung, die jährlich dem Versicherer zuzusenden ist. Zudem ist die Jahresauswertung AHV-freie Personen und Lohnsummen für Revisionen aufzubewahren.

Eine VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV. der Versicherungspolice AHV sieht wie folgt aus:

Wenn Sie eine neue AHV-Versicherungspolice erstellen, werden die folgenden Einträge automatisch erstellt:

Sowohl für Männer als auch Frauen ist seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Prozentsatz einzugeben, damit die entsprechenden Beträge aufgrund des Alters automatisch ermittelt werden.

Bei AHV-pflichtigen Mitarbeitern (aufgrund von Alter, Geschlecht und kein "Sonderfall") wird der "Beitrag in %:" automatisch in die folgenden Lohnarten eingefügt (vgl. auch Automatische Sozialabzüge):

Die "Freigrenze:" wird in die technische LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. "0120" übertragen für die Berechnung des AHV-pflichtigen Lohns bei Rentnern.

>>> Berechnung AHV

Siehe auch