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Berechnung ALVZ (bzw. ALV 2)

Hinweis: Informationen dazu, wie die Sozialabzüge in GO! Lohn grundsätzlich berechnet werden, finden Sie unter Berechnung der Sozialabzüge.

Hier sind die Basis- und technischen Lohnarten beschrieben, die für die Berechnung des ALVZ-Abzugs benötigt werden.

Beschreibung

0180

ALVZ-Höchstlohn

Fr.

Der ALVZ-Höchstlohn; dieser wird aufgrund des Felds "Höchstlohn:" der ALVZ übernommen. Die Löhne sind ausschliesslich bis zu diesem Höchstlohn pflichtig.

0181

ALVZ-Höchstlohn kumuliert

Fr.

Der ALVZ-Höchstlohn über das Jahr kumuliert.

0190

ALVZ-Lohn

Fr.

Der Betrag, der für den ALVZ-Abzug pflichtig ist. Dieser Betrag wird in die LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. 5120 "ALVZ-Abzug Arbeitnehmer" in die Spalte "Ansatz" eingetragen. Es ist also der Ansatz, von welchem der Abzug auf der LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. erfolgt. Dieser Betrag wird auch als Ansatz für den entsprechenden Arbeitgeber-Beitrag eingetragen. Vgl. auch Lohnartengruppe Automatische Sozialabzüge.

0191

ALVZ-Lohn kumuliert

Fr.

Der ALVZ-Lohn über das ganze Jahr kumuliert.

Als Basis-Lohnart wird die 0150 "ALV-Basis (Basis)" eingesetzt. Der ALVZ-Lohn wird aufgrund der ALV-Basis unter Berücksichtigung des Zusatz-Höchstlohnes und des ALV-Lohnes für die pflichtigen Personen berechnet.

Hinweis: Die Lohnart 0200 "Nicht ALV pflichtig" berücksichtigt bei aktiver ALVZ auch die ALVZ-Abzüge (vgl. Berechnung ALV).

Beispiel: Monatsabrechnung Januar, Lohn höher als ALVZ-Beitrag:

Der Lohn zu 22'300 ist bis zu 10'500 ALV-pflichtig, dieser Betrag wird in 0170 ALV-Lohn eingetragen und als Betrag für den Abzug in die entsprechende Lohnart eingefügt. Die Differenz zwischen den 10'500 und dem ALVZ-Höchstlohn von 22'250 ist ALVZ-pflichtig (22'250-10'500=11'750). ALV-Frei ist ausschliesslich der Betrag, der weder ALV- noch ALVZ-pflichtig ist, also die 22'300-22'250=50.