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Versicherungen prüfen

Praktisch alle Versicherer wie AHV, ALV, KTG, UVG, FAK und BVG ändern die Beiträgssätze jeweils am Jahreswechsel. Beachten Sie unbedingt die entsprechenden Informationsschreiben, um die Beiträgssätze per Anfang Jahr zu aktualisieren.

Ebenfalls ändern können sich allfällige Beiträge von Verbandskassen wie z.B. paritätische Kommission, FAR oder VRM.

Wichtig: Da viele der Beitragssätze über die Monatsabrechnungen kumuliert werden, lässt sich ein Beitragssatz nachträglich nicht mehr korrigieren.

 

Vorgehen bei ändernden Beitragssätzen:

Erstellen Sie eine Folgepolice der bestehenden Police dieses Versicherers (vgl. Folgepolice erstellen). Da die Zuweisungen zwischen Mitarbeiter und Vorgängerpolice beim Anlegen der Folgepolice kopiert werden, soll die Folgepolice erst beim Jahreswechsel erfolgen, da ansonsten die Folgepolice bei inzwischen neu angelegten Mitarbeitern nicht übernommen wird.

Wichtig: Die Vorgängerpolice muss zwingend vorab den entsprechenden Mitarbeitern zugewiesen sein, erst dann darf die Folgepolice erstellt werden. Grund: Die Folgepolice speichert die Information, bei welchen Mitarbeitern die Vorgängerpolice hinterlegt wurde respektive die Folgepolice zu hinterlegen ist. (Die Folgepolice wird also bei denjenigen Mitarbeitern nicht übernommen, bei denen die Zuweisung zur Vorgängerpolice nach der Erstellung der Folgepolice erfolgt.)

 

Wichtig:  ALVZ-Höchstlohn ist ab 1.1.2014 unlimitiert, bitte geben Sie bei der ALVZ-Police ab 1.1.2014 in das Feld Höchstlohn der ALVZ einen möglichst hohen Betrag ein (z.B. 999'999.95), damit dieser bei den Berechnungen nicht berücksichtigt wird (Eingabe von 0.00 ist nicht korrekt, rein rechnerisch besteht weiterhin ein Höchstlohn, nur ist dieser unlimitiert hoch; der Höchstlohn pro Jahr muss höher sein als der höchste in Ihrem Unternehmen vorkommende jährliche ALV-pflichtige Lohnbestandteil (inkl. 13. und andere ALV-pflichtige Zulagen)).

 

Vorgehen bei einem neuen Versicherer (Wechsel der Versicherungsgesellschaft):

Schliessen Sie die bestehende Versicherung ab, indem Sie ein "Gültig bis:"-Datum auf dem Detail-Dialog eintragen; dies verhindert, dass diese Versicherung weiterhin verwendet werden kann (vgl. Versicherungspolice-Detail). Erfassen Sie anschliessend den neuen Versicherer mit den entsprechenden Beitragssätzen. Weisen Sie anschliessend den Mitarbeitern die entsprechende Versicherung und allenfalls den Versicherungscode zu.

 

Ändern von Sozialabzügen mit manuellen Lohnarten

Wenn Sie z.B. BVG (falls der Betrag bereits bekannt ist), paritätische Kommission, FAR oder VRM über Fixabzüge mit manuellen Lohnarten abwickeln (vgl. Sozialabzüge BVG, Manuelle Sozialabzüge und FAR (Flexibler Alters-Rücktritt), VRM (Vor-Ruhestands-Modell)), müssen die entsprechenden Beträge in den Default-Lohnarten besser vor der Erstellung der neuen Lohnabrechnungsperiode geändert werden. Zum Ändern von Default-Lohnarten vgl. Default Lohnarten (Hauptfenster).

Hinweis: Diese Reihenfolge ist deshalb wichtig, weil beim Erstellen der Januar-Lohnabrechnungsperiode die Werte aus den Default-Lohnarten in die Lohnabrechnungen eingetragen werden. Falls Sie die Januar-Lohnabrechnungsperiode bereits erstellt haben, jedoch noch keine weiteren Änderungen als an den BVG-Abzügen in den Default-Lohnarten vorgenommen haben, löschen Sie am einfachsten diese Lohnabrechnungsperiode und erstellen Sie diese gleich wieder; dann werden die Default-Lohnarten mit den geänderten Werten neu eingetragen.

Hinweis: Sollten Sie die Auszahlungslohnart für den 13. Monatslohn noch nicht aus den Default-Lohnarten entfernt haben, sollte dies ebenfalls jetzt vor der Erstellung der Januar-Lohnabrechnung vorgenommen werden.