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Folgepolice erstellen

Wenn dieselbe Versicherungsgesellschaft eine neue Versicherungspolice mit neuen Beitragssätzen zustellt (z.B. ab 2011: neue AHV-Abzüge), ist eine Folgepolice zu erstellen. Dies ist nötig, damit die älteren Lohnabrechnungen nachvollziehbar bleiben. Der Vorteil von Folgepolicen ist, dass die neue Police bei denjenigen Mitarbeitern mit Vorgänger-Police automatisch eingetragen wird.

Wichtig: Die Vorgängerpolice muss zwingend vorab den entsprechenden Mitarbeitern zugewiesen sein, erst dann darf die Folgepolice erstellt werden. Grund: Die Folgepolice speichert die Information, bei welchen Mitarbeitern die Vorgängerpolice hinterlegt wurde respektive die Folgepolice zu hinterlegen ist. (Die Folgepolice wird also bei denjenigen Mitarbeitern nicht übernommen, bei denen die Zuweisung zur Vorgängerpolice nach der Erstellung der Folgepolice erfolgt.)

Beim Erstellen der Folgepolice wird die bestehende Police über das "Gültig bis"-Datum abgeschlossen. Anschliessend wird eine Kopie dieser Versicherung erstellt mit einem neuem "Gültig ab"-Datum, hier lassen sich die bestehenden Beitragssätze überarbeiten.

  1. Öffnen Sie den Detail-Dialog der Versicherungspolice, für die Sie eine Folgepolice erstellen wollen:


     

  2. [Folgepolice erstellen] anklicken.

  3. Es erscheint der folgende Dialog:


     

  4. Prüfen oder ändern Sie gegebenenfalls das "Gültig von"- respektive das "Gültig bis"-Datum der Folgepolice.

  5. [OK] klicken:
    - Auf der bestehenden Police wurde das "Gültig bis:"-Datum ein Tag vor dem "Gültig von:"-Datum der Folgepolice eingetragen.
    - Die Folgepolice wurde kopiert und der Detail-Dialog wird angezeigt, um Beitragssätze und weitere Angaben zu bearbeiten.

Im Beispiel hier wurde die bestehende Versicherungspolice per 31.12.2010 abgeschlossen, die Folgepolice ist ab 01.01.2011 gültig.

Wichtig: Folgepolicen sind ausschliesslich für geänderte Policen desselben Versicherers vorgesehen. Wird jedoch neu mit einer anderen Versicherung gearbeitet, muss die bisherige Versicherung manuell abgeschlossen und eine neue Versicherung manuell erstellt werden. In diesem Fall ist auch die Zuweisung der neuen Versicherung bei den Mitarbeitern manuell vorzunehmen (vgl. Register Policen).

Folgepolicen lassen sich nur ab dem Zeitpunkt erstellen, ab welchem die entsprechende Vorgängerpolice noch nicht in einer Lohnabrechnung eingesetzt worden ist, ansonsten erscheint ein entsprechender Dialog:

Beim Löschen der Folgepolice kann folgende Meldung erscheinen:

Diese Meldung kann auch dann erscheinen, wenn beispielsweise im Gültigkeitszeitraum der Folgepolice noch keine Lohnabrechnungen bestehen, da die entsprechende Folgepolice direkt ab dem entsprechenden Gültigkeits-Datum beim Mitarbeiter hinterlegt ist.