Nachdem Sie das vorangehende Jahr abgeschlossen haben, beachten Sie bitte die folgenden Punkte spätestens vor der Erstellung der Januar-Lohnabrechnung:
Bei Fibu-Anbindung: Wenn Sie die Lohnbuchhaltung in Sage50 exportieren, geben Sie den Mandanten des aktuellen Jahres in der Verwaltung ein (vgl. FIBU Einstellungen).
Versicherungen
prüfen: Beachten Sie Informationen der Versicherungen genau, um
bei Änderungen der Beitragssätze
diese anzupassen.
Wichtig: ALVZ-Höchstlohn ist ab 1.1.2014 unlimitiert, bitte erstellen Sie eine Folgepolice für ALVZ und geben Sie bei der ALVZ-Police ab 1.1.2014 in das Feld Höchstlohn der ALVZ einen möglichst hohen Betrag ein (z.B. 999'999.95), damit dieser bei den Berechnungen nicht berücksichtigt wird (Eingabe von 0.00 ist nicht korrekt, rein rechnerisch besteht weiterhin ein Höchstlohn, nur ist dieser unlimitiert hoch).
Quellensteuertarife:
Erstellen Sie die Januar-Abrechnung erst nach
Installation der neuen Quellensteuertarife, diese erhalten
Sie mit einer Update-Version von GO! Lohn im Laufe des Januars.
Wichtig: Ab 1.1.2014 besteht ein neuer Quellensteuercode. Diese werden mit der Version 1.5.0.4100 ausgeliefert, sobald die Quellensteuer-Tarife der Kantone verfügbar und adaptiert worden sind.
Arbeiten in Win32 Mitarbeiterverwaltung: Wenn Sie Soll-Stunden in der Leistungskontrolle von GO! Lohn aus Check importieren, müssen Sie in der Win32 Mitarbeiterverwaltung die Kontrollphasen festlegen und die Soll-Stunden hinterlegen.
Hinweis: In GO! Lohn braucht kein neues Jahr eröffnet zu werden. Sperren Sie wie üblich die Vorgänger-Lohnabrechnung, damit Sie die Januar-Abrechnung erstellen können: Wechseln Sie anschliessend auf das neue Jahr und erstellen Sie wie gewohnt die neue Lohnabrechnungsperiode. Dies sollten Sie jedoch erst machen, nachdem Sie Änderungen an Default-Lohnarten vorgenommen haben (vgl. Versicherungen prüfen).