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Neues Jahr eröffnen

Nachdem Sie das vorangehende Jahr abgeschlossen haben, beachten Sie bitte die folgenden Punkte spätestens vor der Erstellung der Januar-Lohnabrechnung:

Hinweis: In GO! Lohn braucht kein neues Jahr eröffnet zu werden. Sperren Sie wie üblich die Vorgänger-Lohnabrechnung, damit Sie die Januar-Abrechnung erstellen können: Wechseln Sie anschliessend auf das neue Jahr und erstellen Sie wie gewohnt die neue Lohnabrechnungsperiode. Dies sollten Sie jedoch erst machen, nachdem Sie Änderungen an Default-Lohnarten vorgenommen haben (vgl. Versicherungen prüfen).