Beim Jahreswechsel Dezember Vorjahr zu Januar Folgejahr sind jeweils einige Arbeiten nötig, um das Vorjahr abzuschliessen:
Lohnabrechnung per 31. Dezember: Damit die Sozialabzüge aufgrund der Anzahl Sozialversicherungstage per Ende Jahr korrekt berechnet werden, ist zwingend eine Lohnabrechnung per 31. Dezember zu erstellen.
Rückstellungen und Akonto prüfen: Wie Sie prüfen können, ob z.B. Rückstellungen bestehen, die Sie noch vor dem Jahreswechsel auszahlen sollten.
13. Monatslohn auszahlen: Anleitung, wie der 13. Monatslohn ausbezahlt werden kann.
Arbeiten in Win32 CHECK: Bei Anbindung an Check (Werte werden in der Leistungskontrolle von GO! Lohn aus Check importiert): Ferien- und Überstundensaldo, die in das neue Jahr zu übernehmen sind, müssen manuell in Check gebucht werden.
ELM respektive Jahresauswertungen: Mit GO! Lohn können Sie die Jahresauswertungen (für Versicherer, Lohnausweis und Lohnstrukturerhebung) via ELM elektronisch übermitteln oder wie bisher auf Papier einreichen.