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ELM respektive Jahresauswertungen

Ende Jahr sind die Jahresauswertungen den Versicherern zuzustellen. Mit GO! Lohn können Sie das via ELM elektronisch machen oder wie bisher auf Papier einreichen.

Mit ELM entfällt das manuelle Ausfüllen unzähliger Formulare und wird durch die elektronische Übermittlung einer einheitlichen, papierlosen, elektronischen Lohnmeldung via Internet ersetzt. Firmen werden entlastet, indem sie ihre Löhne an alle Lohndatenempfänger nur einmal melden müssen.

Hinweis: Einige Versicherer erteilen eine Reduktion auf die Verwaltungskosten, wenn die Daten via ELM eingereicht werden, dies hängt jedoch vom einzelnen Versicherer ab und kann an weitere Konditionen (z.B. fristgerechte Zahlung während des Jahres) gebunden sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherer.

Aktuell sind noch nicht alle Versicherer empfangsbereit, die meisten können jedoch Daten via ELM empfangen; eine Liste der empfangsbereiten Versicherer finden Sie auf der Website von swissdec.

Für ELM besteht in GO! Lohn eigens ein Assistent, der Sie durch die benötigten Schritte führt. Eine Anleitung mit Beschreibung der einzelnen Schritte finden Sie unter ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren),

 

Den Lohnausweis können Sie ebenfalls elektronisch via ELM oder auf Papier den Steuerbehörden übermitteln. Die meisten Textergänzungen auf dem Lohnausweis werden bereits aufgrund der verwendeten Lohnarten eingetragen, deshalb empfehlen wir, zuerst die Lohnausweise zu generieren und erst anschliessend die noch nötigen Textergänzungen anzubringen. Detaillierte Informationen finden Sie unter Lohnausweis.

Hinweis: Die Jahresauswertungen entsprechen 1:1 dem Lohnstandard-CH. Entsprechend den Vorgaben von swissdec ist kein Adressblock der Versicherer vorhanden.

 

Um die Jahresauswertungen den Versicherern auf Papier einzureichen, drucken Sie diese aus und senden Sie sie dem entsprechenden Versicherer. Eine Liste der Jahresauswertungen mit detaillierter Beschreibung der einzelnen Auswertungen finden Sie unter Jahresauswertungen.

 

Für Versicherungen, welche sich in GO! Lohn nicht erfassen lassen (z.B. FAR, VRM, paritätische Kommission), sind die entsprechenden Wegleitungen zum Meldeverfahren zu beachten, die entsprechenden Kennzahlen erhalten Sie mit einer der Auswertungen Abrechnung neutral oder Abrechnung neutral quer.