Zu den Auswertungen GO! Lohn zählen die folgenden Jahresauswertungen. Für viele dieser Jahresauswertungen gilt die Aufbewahrungspflicht, einige der Auswertungen sind jährlich einzureichen, ausser die entsprechenden Daten werden via ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren) übermittelt.
Lohnstrukturerhebung für das Bundesamt für Statistik
Wichtig: Die Jahresauswertung werden für das Jahr erstellt, das bei der Abrechnungsperiode bzw. oberhalb des Mitarbeiterbaums eingestellt ist (vgl. Abrechnungsperiode erstellen/bearbeiten).
Hinweis: Aufbewahrung der Daten: Einige Auswertungen sind lückenlos mindestens fünf Jahre so aufzubewahren, dass ein Zugriff jederzeit möglich ist (z. B. bei Systemwechsel). Für buchführungspflichtige Betriebe (Art. 957 OR) gilt die zehnjährige Aufbewahrungspflicht gemäss Art. 962 OR.
Gemäss Lohnstandard-CH sind von der Lohnverarbeitung mindestens folgende Dokumente zu erstellen:
Lohnartenrekapitulation pro Monat
Jahreslohnkonto pro PersonEine Person ist ein realer Mensch, dieser verfügt in der Regel über eine Anschrift und steht in einer bestimmten Beziehung zu anderen Entitäten (z.B. Mitarbeiter, Kunde, Lieferant). mit Total FirmaEine Firma muss einer realen Firma im Sinne einer Rechtsform (in der Regel mit Handelsregistereintrag/Zefix-Nummer) entsprechen.
UVG-Jahresabrechnung mit Rekapitulation
UVGZ-Jahresabrechnung mit Rekapitulation
KTG-Abrechnung mit Rekapitulation
AHV-Lohnbescheinigung
AHV-freie Personen und Lohnsummen
FAK-Abrechnung
In GO! Lohn können die entsprechenden Abrechnungen jederzeit wieder generiert werden. Dazu besteht die Zeitleiste bei Mitarbeitern, damit die entsprechenden Einstellungen pro Zeitraum vorhanden sind. Das Abrechnungsdatum der Auswertung entspricht der Abrechnungsperiode oberhalb des Mitarbeiterbaums.