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Swissdec Lohnrelevante Jahresauswertungen

Zu den Auswertungen GO! Lohn zählen die folgenden Jahresauswertungen. Für viele dieser Jahresauswertungen gilt die Aufbewahrungspflicht, einige der Auswertungen sind jährlich einzureichen, ausser die entsprechenden Daten werden via ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren) übermittelt.

Wichtig: Die Jahresauswertung werden für das Jahr erstellt, das bei der Abrechnungsperiode bzw. oberhalb des Mitarbeiterbaums eingestellt ist (vgl. Abrechnungsperiode erstellen/bearbeiten).

Hinweis: Aufbewahrung der Daten: Einige Auswertungen sind lückenlos mindestens fünf Jahre so aufzubewahren, dass ein Zugriff jederzeit möglich ist (z. B. bei Systemwechsel). Für buchführungspflichtige Betriebe (Art. 957 OR) gilt die zehnjährige Aufbewahrungspflicht gemäss Art. 962 OR.

Gemäss Lohnstandard-CH sind von der Lohnverarbeitung mindestens folgende Dokumente zu erstellen:

In GO! Lohn können die entsprechenden Abrechnungen jederzeit wieder generiert werden. Dazu besteht die Zeitleiste bei Mitarbeitern, damit die entsprechenden Einstellungen pro Zeitraum vorhanden sind. Das Abrechnungsdatum der Auswertung entspricht der Abrechnungsperiode oberhalb des Mitarbeiterbaums.