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FAK (Familien-Ausgleichs-Kasse)

Grundsätzlich ist heute jede Firma FAK-pflichtig, es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen. In der Regel entspricht die FAK-pflichtige Lohnsumme der AHV-pflichtigen Lohnsumme pro PersonEine Person ist ein realer Mensch, dieser verfügt in der Regel über eine Anschrift und steht in einer bestimmten Beziehung zu anderen Entitäten (z.B. Mitarbeiter, Kunde, Lieferant). und FAK-Versicherer.

Der Arbeitnehmer-Beitrag ist nur in denjenigen Kantonen zu erfassen, in welchen die Arbeitnehmer tatsächlich Arbeitnehmer-Beiträge an die FAK entrichten (derzeit ausschliesslich im Kanton Wallis). Der Arbeitgeber-Beitrag dient dem Erstellen von Rückstellungen auf dem AHV-pflichtigen Lohn.

Wichtig: Auch wenn Sie keine Arbeitgeber-Rückstellungen in die Buchhaltung übernehmen, müssen zwingend zumindest die FAK-Versicherungen, bei denen Ihre Firma pflichtig ist, erfasst werden (also mit Name VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV., Versicherernummer etc.). Auch der entsprechende Arbeitgeber-Beitrag sollte hier erfasst werden. Wenn Ihre Firma Standorte in mehreren Kantonen betreibt, ist in der Regel mit der entsprechenden kantonalen FAK abzurechnen. Wenn ein MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. während des Jahres den Arbeitsplatz-Kanton (also nicht den Wohn-Kanton) wechselt, muss diese Änderung auf dem Register Policen erfasst werden. Speziell bei der FAK ist, dass für ELM zwingend auf dem Register "Kontakt" die Adresse des Versicherers eingetragen wird, damit bei der ELM-Übermittlung im 3. Schritt der entsprechende Kanton ausgewählt werden kann (vgl. 3. Empfänger auswählen).

Hinweis: Für die FAK besteht die Auswertung FAK-Abrechnung, die jährlich dem Versicherer zuzusenden ist. Die Abrechnung enthält pro Person die AHV-pflichtige Lohnsumme sowie die ausbezahlten FAK-Beiträge.

Eine Versicherung der Versicherungspolice FAK sieht wie folgt aus:

Website über Familienzulagen des BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen)

Bestehen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge, wird dieser "Beitrag in %" beim Mitarbeiter mit hinterlegter FAK-Versicherung in die LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. übernommen:

>>> Berechnung FAK

Siehe auch