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Berechnung FAK

Hier sind die Basis- und technischen Lohnarten beschrieben, die für die Berechnung des FAK-Abzugs benötigt werden.

Hinweis: FAK-Beiträge von Arbeitnehmern existieren derzeit ausschliesslich im Kanton Wallis.

Für die FAK-Abzüge gibt es keine eigenen Basis-Lohnarten, sondern als Basis wird der AHV-Lohn der LohnartLohnarten sind Sie Einträge in einer Lohnabrechnung. Es bestehen manuelle, automatische, semiautomatische Lohnarten für aufbauende Lohnarten und Sozialabzüge sowie basische und technische Lohnarten für Zwischentotale und die Berechnung. 0130 eingesetzt. Da in der Regel keine Arbeitnehmer-Beiträge bestehen, wird automatisch ein Abzug für den Arbeitgeber-Beitrag eingefügt, dieser basiert auf der AHV-pflichtigen Lohnsumme.

Die Abzüge erfolgen, wenn dem MitarbeiterLohnrelevante Mitarbeiter sind Personen, die in einem Lohnverhältnis mit der Firma stehen; zudem können Sie temporäre Mitarbeiter erfassen, deren Lohn beispielsweise ein Temporärbüro bezahlt. die entsprechende VersicherungEine Versicherung ist ein Teilvertrag innerhalb einer Versicherungspolice wie z.B. der Beitrag für Männer bis 65 bei der AHV. zugewiesen worden ist (vgl. Register Policen), automatisch mit den Lohnarten 5330 "FAK-Abzug Arbeitnehmer" bzw. 5331 "FAK-Arbeitgeber".

Hinweis: Die Lohnart 0020 "Familienzulagen für FAK-Abrechnung (Basis)" summiert die Lohnarten der Lohnartengruppe Familienzulagen für FAK-Abrechnung, um die FAK-Abrechnung zu erstellen; diese Lohnart hat jedoch nichts mit den automatischen Abzügen oder den Prozentsätzen zu tun, die bei der Versicherung hinterlegt werden.