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Familienzulagen-Bescheid erfassen

Der Familienzulagen-Bescheid wird von der FAK (Familienausgleichskasse) zugestellt, er enthält in der Regel Name und Vorname des Kindes, die Sozialversicherungsnummer, den Betrag und einen Zeitraum, von wann bis wann dieser Bescheid gültig ist.

Diese Angaben werden auf dem Register Familie des Mitarbeiters in einem Listen-Dialog angezeigt:

Um einen neuen Bescheid zu erfassen:

  1. [Neu] anklicken; der Detail-Dialog Zulagenbescheid wird geöffnet.

  2. [Kind zuweisen] anklicken, um die Personendaten zu erfassen.

  3. Der Listen-Dialog für Personen wird geöffnet, sollte das Kind bereits erfasst sein, können Sie dieses per Doppelklick (oder Markieren und [Übernehmen]) einfügen.

  4. [Neu] anklicken.

  5. Der Detail-Dialog der Person "Kind" wird geöffnet, erfassen Sie die entsprechenden Angaben:


     

  6. [Speichern] oder [OK] anklicken, um die Angaben zu bestätigen.

  7. [Übernehmen] anklicken, um das Kind dem neuen Zulagenbescheid zuzuweisen.

  8. Der Detail-Dialog des Zulagenbescheids wird mit den entsprechenden Angaben geöffnet:


     

  9. Bearbeiten Sie "Gültig von/bis:" und "Betrag:".

  10. [OK] oder [Speichern] anklicken, um die Angaben zu bestätigen.

Bei Änderungen eines Zulagenbescheids (z.B. neuer Betrag) öffnen Sie den entsprechenden Bescheid und klicken Sie auf [Folgezulagenbescheid], um die Änderung einzugeben: Alle Angaben ausser den Gültigkeitsdaten werden übernommen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass auch im Nachhinein Änderungen nachvollziehbar bleiben.

  1. [Folge-Zulagenbescheid] anklicken.

  2. Es erscheint der folgende Dialog:


     

  3. Geben Sie den Gültigkeitszeitraum ein und bestätigen Sie diesen mit [OK].

  4. Der Detail-Dialog des Folge-Zulagenbescheids wird angezeigt, ändern Sie z.B. den Betrag.

Hinweis: Ist der Vorgänger-Zulagenbescheid z.B. bis 2020 gültig, und Sie erstellen einen neuen Folge-Zulagenbescheid ab dem 1.1.2012, wird der Vorgänger-Zulagenbescheid automatisch per 31.12.2011 abgeschlossen.

Besteht ein gültiger Zulagenbescheid, wird bei der Berechnung der Lohnabrechnung (vgl. Löhne berechnen) automatisch die entsprechende Lohnart mit dem "Betrag:" eingetragen.

Enthält der Zulagenbescheid eine Geburts- oder Adoptionszulage, ist diese auf der Lohnabrechnung mit einer der Lohnarten 3020-3028 manuell einzugeben (vgl. auch Familienzulagen für FAK-Abrechnung). Zudem muss dieser Lohnart das entsprechende Kind manuell zugewiesen werden.

Um eine Geburts- oder Adoptionszulage zu erfassen:

  1. Fügen Sie eine der Lohnarten 3020 bis 3028 in die Lohnabrechnung ein.

  2. [Speichern] Sie die Lohnabrechnung.

  3. Markieren Sie die neu eingefügte Lohnart und wählen Sie unter [Kind zuweisen] das entsprechende Kind aus:


     

Einige FAK (Familienausgleichskassen) verlangen, dass in den Abrechnungen die Beträge pro Kind ausgewiesen werden. Damit diese Auswertung erstellt werden kann, müssen auf der Lohnabrechnung die Kinder-/Ausbildungszulagen bzw. Geburts-/Adoptionszulagen dem entsprechenden Kind zuweisbar sein.