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A-H Kopf-Zeile

Im Kopf-Bereich des Lohnausweises befinden sich die folgenden Angaben:

Wichtig: Rentenbescheinigungen werden ausschliesslich benötigt, wenn Renten ausbezahlt werden. Für Mitarbeiter im Rentenalter, die einen Lohn beziehen, ist der Lohnausweis zu benutzen.

Sowohl F als auch G sind auf dem Lohnausweis, der sich beim Mitarbeiter-Detail auf dem Register Lohnausweis öffnen lässt, zu aktivieren.

Auf dem Lohnausweis wird dies beispielsweise wie folgt dargestellt:

Der Lohnausweis wird gemäss swissdec-Zertifizierung mit einem Tool generiert, der Lohnausweis wurde 1:1 in dieser Form von der Steuerkonferenz abgenommen, inklusive Rappenbeträgen und auch dem CH-Kürzel bei der Adresse. Der Lohnausweis gemäss Lohnstandard-CH kann via ELM übermittelt werden. Für das maschinelle Einlesen der gedruckten Lohnausweise steht zudem links der Adresse der Barcode zur Verfügung (die Daten des Lohnausweises sind in dem schwarzen Viereck vollständig codiert).

Bei Nachtragszahlungen im Folgejahr muss auch im Folgejahr ein Lohnausweis abgegeben werden, auch wenn der Mitarbeiter in diesem Jahr nicht mehr beschäftigt worden ist:

D zeigt in dem Fall, für welches Jahr der Lohnausweis gilt, E, für welche Beschäftigungsperiode.

 

>>> Ziffer 1 bis 13.3 Beträge