Auf dem Detaildialog Mitarbeiter befindet sich das Register LohnausweisDer Lohnausweis ist das offizielle Formular der schweizerischen Steuerkonferenz. Er ist jährlich pro Mitarbeiter zu erstellen.:
Hinweis: Diese Angaben können Sie auf der FirmaEine Firma muss einer realen Firma im Sinne einer Rechtsform (in der Regel mit Handelsregistereintrag/Zefix-Nummer) entsprechen. (vgl. Register Lohnausweis) hinterlegen, damit sie als Default auf dem Mitarbeiter vorgegeben werden. Dies macht Sinn, wenn die Angaben für die meisten Mitarbeiter gültig sind (etwa ein vom Kanton genehmigtes Spesenreglement oder die für den Lohnausweis zuständige Person).
Spalte "Überschreiben":
Durch die Checkbox "Überschreiben" lassen sich die Angaben der Firma für einen einzelnen Mitarbeiter bearbeiten.
Beim einzelnen Mitarbeiter lässt sich ein Eintrag der Firma nochmals manuell übersteuern, dazu besteht auf dem entsprechenden Register die Checkbox "Überschreiben":
Da die Checkbox "Überschreiben" deaktiviert ist, wird der Eintrag der Firma beim Mitarbeiter übernommen (hier: Spesenreglement).
Wird die Checkbox aktiviert, lässt sich der Eintrag pro Mitarbeiter bearbeiten:
"Spesenreglement":
Besteht ein Spesenreglement, das durch den Kanton genehmigt worden
ist, kann die Checkbox aktiviert sowie Kanton und Datum eingetragen
werden. In dem Fall werden auf dem Lohnausweis die folgenden Angaben
hinterlegt:
- Ziffer 15: Bemerkung wird
eingefügt: "Spesenreglement durch Kanton "KANTONSKÜRZEL"
am "DATUM" genehmigt.
- Ziffer 13.1: Wenn entsprechende
Lohnarten verwendet wurden, wird der Betrag "0.00" als Betrag
eingesetzt, da ein Spesenreglement besteht.
Mitarbeiterbeteiligung:
"Verkehrswert
der Mitarbeiterbeteiligung": Besteht eine durch den Kanton
genehmigte Mitarbeiterbeteiligung, kann die Checkbox aktiviert sowie
Kanton und Datum eingetragen werden (vgl. Randziffer 55 der Wegleitung).
In dem Fall werden auf dem Lohnausweis die folgenden Angaben hinterlegt:
- Ziffer 15: Bemerkung wird
eingefügt:
"Mitarbeiterbeteiligung: Verkehrswert durch Kanton "KANTONSKÜRZEL"
am "DATUM" genehmigt"
"Mitarbeiterbeteiligung
eingeräumt durch": Besteht eine Mitarbeiterbeteiligung
durch eine Drittfirma, ist hier der entsprechende Firmenname einzugeben
(vgl. Randziffer 70 der Wegleitung).
- Ziffer 15: Bemerkung wird
eingefügt:
"Mitarbeiterbeteiligung durch "FIRMENNAME" eingeräumt".
"Mitarbeiterbeteiligungen
noch ohne steuerbares Einkommen. Gründe:" Hier
können Gründe eingetragen werden, weshalb die Mitarbeiterbeteiligung
kein steuerbares Einkommen darstellt (vgl. auch Randziffer 69 der
Wegleitung). Es stehen einige Standard-Gründe zur Auswahl, es können
mehrere angefügt werden.
- Ziffer 15: Bemerkung wird
eingefügt:
"Mitarbeiterbeteiligung ohne steuerbares Einkommen. Grund: "GRUND""
(Sind mehrere Gründe aktiviert, werden diese nacheinander aufgeführt.)
Eine Mitarbeiterbeteiligung zählt auf dem Lohnausweis in Ziffer 5, entsprechend ist eine der Lohnarten 3606-3608 einzusetzen. In der Regel wird ein Betrag in Ziffer 5 erwartet, wenn ein "Verkehrswert der Mitarbeiterbeteiligung" besteht; jedoch nicht, wenn die Mitarbeiterbeteiligung durch eine Drittfirma eingeräumt wurde oder diese kein steuerbares Einkommen darstellt.
Privatanteil Geschäftswagen (vgl. auch Ziffer 2.2 der Wegleitung):
Benutzt ein Arbeitnehmer den Geschäftswagen nicht für private Fahrten, ist ausschliesslich das Feld F auf dem Lohnausweis anzukreuzen. Bei weiterer Nutzung ist der Betrag in Ziffer 2.2 auszuweisen (Lohnart 3603 "Privatanteil Geschäftswagen (Lohnausweis)") und zwingend eine der folgenden Checkboxen zu aktivieren, zusätzlich ist auch Feld F anzukreuzen.
"Private Nutzung des Geschäftswagen (Anteil 0.8%): " Der Mitarbeiter trägt 0.8% des Kaufpreises oder mindestens 150 Fr. pro Monat für die private Nutzung des Geschäftswagens (vgl. Randziffer 21 der Wegleitung).
"Privatanteil
am Geschäftswagen": Wird vom Kanton ein anderer Ansatz
bewilligt, kann diese Checkbox aktiviert und Kanton und Datum der
Genehmigung eingetragen werden (vgl. Randziffer 21 der Wegleitung).
- Ziffer 15: Bemerkung wird
eingefügt:
"Mitarbeiterbeteiligung: Privatanteil für Geschäftswagen durch
Kanton "KANTONSKÜRZEL" am "DATUM" genehmigt"
"Privatanteil
Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären.":
Wenn der Arbeitnehmer beträchtliche Kosten übernimmt (vgl. Randziffer
22 der Wegleitung).
- Ziffer
2.2: Der Betrag wird nicht ausgewiesen.
- Ziffer 15: Bemerkung wird
eingefügt:
"Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären"
Kinderzulagen:
"Kinderzulagen
im Lohnausweis nicht enthalten. Auszahlung durch Ausgleichskasse.":
In einigen Kantonen, besonders der Romandie, erfolgt die Auszahlung
der Kinderzulagen direkt von der Familienausgleichskasse an den Mitarbeiter.
In dem Fall ist diese Checkbox zu aktivieren (vgl. Randziffer 15 der
Wegleitung).
- Ziffer 15: Bemerkung wird
eingefügt:
"Kinderzulagen im Lohnausweis nicht enthalten."
Zuständiger:
"Für den Lohnausweis zuständig:" Die für den Lohnausweis zuständige Person kann auf der Firma als Default hinterlegt werden. Ausnahmsweise kann bei einzelnen Mitarbeitern eine andere zuständige Person hinterlegt werden. Die Person wird als Ansprechpartner in die Firmenadresse unten auf dem Lohnausweis eingefügt (vgl. Randziffer 12 der Wegleitung).
Über [Lohnausweis...] können Sie den Lohnausweis öffnen, um Default-Werte wie aktivierte Checkboxen und Texte (z.B. für Ziffer 15) für einzelne Mitarbeiter einzugeben. Für detaillierte Informationen zum Lohnausweis und zu den einzelnen Feldern und Checkboxen dieses Registers vgl. Lohnausweis.