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Quellensteuerabrechnung

Die Quellensteuerabrechnung ist eine der lohnrelevanten Auswertungen, je nach Kanton wird sie monatlich oder quartalsweise erstellt.

 

Hinweis: Im Beispiel hier ist bei "Brunner, Esther" der Kanton leer, da der Wohnsitz in Berlin liegt und somit der Arbeitsplatzkanton für die Quellensteuer ausschlaggebend ist. Zur Quellensteuer vgl. auch Register Quellensteuer.

 

Wichtig: Wenn die Quellensteuer per manueller Lohnart 5605 oder 5606 erteilt wird (vgl. Quellensteuer), muss dennoch ein Quellensteuercode auf dem Mitarbeiter erfasst sein, damit der Mitarbeiter auf der Auswertung erscheint. Ein Mitarbeiter erscheint auch dann auf der Auswertung, wenn ein Quellensteuercode hinterlegt ist, aufgrund des Einkommens jedoch mit der Lohnart 5601 auf der Lohnabrechnung ein 0 Betrag ausgewiesen wird (z.B. Menge 0%, Ansatz 700.00 Fr., Betrag 0 Fr.).

 

Über den Unterbefehl [Mit Detail anzeigen] können Sie weitere Informationen eingeben:

  1. [Mit Detail anzeigen] anklicken:


     

  2. Es erscheint der folgende Dialog:

Hinweis: Zur Kontrolle können Sie weder Kanton noch PLZ eingeben, dann werden alle quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter pro Kanton auf mehreren Seiten erstellt. Um die Daten einzureichen, ist eine Auswertung pro Kanton respektive Gemeinde zu erstellen, damit sich die weiteren Angaben spezifisch erfassen lassen.

 

"Details"

Format:

A4-Hochformat

Inhalt:

Pro Kanton und Abrechnungsperiode (Monat/Quartal) werden die quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter mit den entsprechenden Beträgen aufgelistet. Pro Kanton wird eine eigene Seite erstellt.

Filter:

Zeitraum: nach Monat oder Quartal; zusätzlich kann die Auswertung zu Kontrollzwecken auch jährlich erstellt werden.

Sortierung nach:

Mitarbeitername (alphabetisch)

Vorgaben:

Da jeder Kanton derzeit noch ein eigenes Abrechnungsformular hat, werden die Angaben gelistet, die von den meisten Kantonen verlangt werden. (swissdec ist aktuell daran, einen schweizweiten Standard zu definieren, wodurch es zukünftig (ca. ab 2014) möglich sein wird, die Quellensteuerabrechnung per ELM also elektronisch einzureichen.)

Siehe auch