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Lohnabrechnungen sperren

Eine LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Auswertung, welche pro Mitarbeiter (monatlich) die Lohnarten mit den Beträgen ausweist. muss durch Anklicken gesperrt werden, damit eine neue Lohnabrechnungsperiode erstellt werden kann (vgl. Abrechnungsperiode erstellen/bearbeiten).

Durch die Sperrung ändert das Symbol in der Modulleiste "Lohnabrechnungen":

Beim Berechnen einer Lohnabrechnung werden die Saldi aus der vorangegangenen Lohnabrechnungsperiode in die aktuelle Lohnabrechnung geladen wie beispielsweise der Saldo 13. Monatslohn, ein Vorschuss/Darlehen oder die Saldi der Sozialversicherungen (z.B. kumulierte Mindest- und Höchstlöhne). Deshalb dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen an der vorangegangenen Lohnabrechnungsperiode vorgenommen werden.

 

Um die Sperre manuell aufzuheben:

Wird die Sperre manuell aufgehoben, werden sämtliche nachfolgenden Lohnabrechnungen entsperrt, da diese auch neu zu rechnen sind, auf dies werden Sie mit der folgenden Warnung hingewiesen:

Wurden für eine Lohnabrechnungsperiode bereits Lohnzahlungen an die BankBanken dienen dem Erfassen der entsprechenden Geldinstitute mit Adresse, IBAN etc., um beispielsweise Zahlungen vom Firmenkonto auf Lieferanten- oder Mitarbeiter-Konten vorzunehmen. überwiesen oder die Buchungen in eine Buchhaltungssoftware exportiert, müssen Änderungen durch Korrekturbuchungen in einer aktuellen Lohnabrechnungsperiode vorgenommen werden. Würden vorangegangene Lohnabrechnungen korrigiert, treten Inkonsistenzen zwischen GO! Lohn und Buchhaltungssoftware auf. Zudem müssten sämtliche Lohnabrechnungen ab der Änderung neu gerechnet werden, damit die Saldi korrekt ausgeglichen werden.

Die Korrekturbuchung kann beispielsweise erfolgen, indem der entsprechende Minusbetrag auf derselben Lohnart in der aktuellen Lohnabrechnungsperiode auf die Lohnabrechnung eingefügt wird.

Da die Sozialabzüge über das ganze Jahr kumuliert werden, sollten keine falschen Sozialabzüge aufgrund von Korrekturbuchungen auftreten, in Ausnahmefällen sind diese jedoch möglich (vgl. auch Berechnung der Sozialabzüge).