Mit den Lohnarten der Lohnartengruppe "Quellensteuer" werden die Abzüge bei Mitarbeitern gemacht, die der Quellersteuer unterstellt sind.
Der Quellensteuer-Abzug ist ein reiner Lohnabzug (ohne Arbeitgeber-Beitrag), der in der Regel auf ein entsprechendes Kreditorenkonto gebucht wird.
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
5601-5606 |
Quellensteuer |
Passiv Kreditor |
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Da durch den Abzug zugleich die Auszahlung vermindert wird, ist die Sammelbuchung ausgeglichen.