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Quellensteuer

Mit den Lohnarten der Lohnartengruppe "Quellensteuer" werden die Abzüge bei Mitarbeitern gemacht, die der Quellersteuer unterstellt sind.

Der Quellensteuer-Abzug ist ein reiner Lohnabzug (ohne Arbeitgeber-Beitrag), der in der Regel auf ein entsprechendes Kreditorenkonto gebucht wird.

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

5601-5606

Quellensteuer

Passiv Kreditor

 

Da durch den Abzug zugleich die Auszahlung vermindert wird, ist die Sammelbuchung ausgeglichen.